Norm
ABGB §276 IeRechtssatz
Berechtigung der Mitglieder des "alten" angeblich abgewählten Vorstandes eines Vereins, die Bestellung eines Kurators für den angeblich handlungsunfähig gewordenen Verein im eigenen Namen mit einem Rechtsmittel zu bekämpfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0006181Dokumentnummer
JJR_19740731_OGH0002_0040OB00572_7400000_001