Norm
ABGB §271Rechtssatz
Dem ehelichen Vater ist ein Rekursrecht gegen die Bestellung eines Kollisionskurators für seine Kinder zuzubilligen, wenn er die Voraussetzungen für die Bestellung eines solchen Kurators bestreitet (EvBl 1958/48; SZ 40/5).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0006147Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.11.2020