RS OGH 1999/7/14 3Ob96/99k, 3Ob204/07g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.07.1999
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Norm

AußStrG §9 I
EO §65 E
EO §237
GBG §122 C
GBG §136

Rechtssatz

Der Eigentümer hat grundsätzlich das Recht, sich gegen unzulässige Eintragungen auf der ihm zugeschriebenen Grundbuchseinlage zur Wehr zu setzen (hier gegen die Löschung von Lasten gemäß § 237 EO).

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 96/99k
    Entscheidungstext OGH 14.07.1999 3 Ob 96/99k
  • 3 Ob 204/07g
    Entscheidungstext OGH 19.12.2007 3 Ob 204/07g
    Vgl; Beisatz: Dem Verpflichteten fehlt die materielle Beschwer zur Anfechtung der bloßen Einverleibung eines neuen Eigentümers, soweit er kein über das bloß formale Aufrechtbleiben seiner Eintragung im Grundbuch hinausgehendes Interesse darzulegen vermag. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112395

Im RIS seit

13.08.1999

Zuletzt aktualisiert am

05.04.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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