Rechtssatz
Die Bestellung von Nachtragsliquidatoren iSd § 40 Abs 4 FBG setzt das Vorhandensein von Aktivvermögen der Gesellschaft, somit den Weiterbestand ihrer Rechtspersönlichkeit (trotz vorheriger amtswegiger Löschung) vorraus.
Die damit zwangsläufig verbundene Beurteilung ihrer Rechtspersönlichkeit greift in die gesellschaftsrechtliche und firmenbuchrechtliche Position der Gesellschaft ein und begründet damit ihre Rechtsmittelbefugnis.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114234Dokumentnummer
JJR_20001005_OGH0002_0060OB00208_00G0000_001