Norm
ABGB §140 AgRechtssatz
Die Rechtsmeinung, dass ein Erhöhungsantrag, soweit die Unterhaltsfestsetzung auf der Parteiendisposition beruht, nur dann zulässig sei, wenn in der letzten Unterhaltsfestsetzung der Durchschnittsbedarf des Unterhaltsberechtigten nicht annähernd erreicht wurde (LGZ Wien in EFSlg 35797, 40594, 30595, 50998 ua), ist mangels gesetzlicher Grundlage nicht zu billigen, zumal im Unterlassen der Geltendmachung eines (höheren) Anspruches auch kein schlüssiger Verzicht auf diesen (höheren) Anspruch zu erblicken ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0007146Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.11.2016