Norm
ABGB §140 AgRechtssatz
Wurde in der vorangegangenen Entscheidung - wie es vor allem bei einer (Teilabweisung) Abweisung eines überhöhten Unterhaltsbegehrens zum Ausdruck gebracht wird - über den Unterhaltsanspruch abschließend (auf der Grundlage der festgestellten Verhältnisse) rechtskräftig erkannt, steht in diesem Fall einem höheren Unterhaltsbegehren - sofern nicht geänderte Verhältnisse behauptet werden - die Rechtskraft entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0007165Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.04.2022