RS OGH 1996/12/17 4Ob2378/96a

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Veröffentlicht am 17.12.1996
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Norm

EO §42 A1
AußStrG §18 A
AußStrG §19
Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art1 lita
Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art12

Rechtssatz

Ist ein Antrag, das Hauptverfahren über die Rückgabe eines Kindes nochmals aufzurollen, gar nicht geeignet, die Rückgabeentscheidung (den "Exekutionstitel") aus der Welt zu schaffen, dann kann er nicht als Grund für die Aufschiebung einer Exekution bis zur Entscheidung über diesen Antrag herangezogen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0107124

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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