Norm
EO §42 A1Rechtssatz
Ist ein Antrag, das Hauptverfahren über die Rückgabe eines Kindes nochmals aufzurollen, gar nicht geeignet, die Rückgabeentscheidung (den "Exekutionstitel") aus der Welt zu schaffen, dann kann er nicht als Grund für die Aufschiebung einer Exekution bis zur Entscheidung über diesen Antrag herangezogen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0107124Zuletzt aktualisiert am
15.07.2008