Norm
ABGB §140 AaRechtssatz
Wurde in Unkenntnis bedeutsamer Umstände (hier: der Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit des Vaters dem Unterhaltspflichtigen eine zusätzliche Unterhaltsverpflichtung auferlegt, verhindert die Rechtskraft zwar die Abänderung in eine Unterhaltsenthebung für einen bis zu dieser Beschlussfassung verstrichenen Zeitraum, nicht aber, dass nach Aufdeckung der für die Unterhaltspflicht erheblichen Tatsache der Arbeitsunfähigkeit von dieser Entscheidung abgegangen wird, also die Enthebung mit dem nächsten Monatsersten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0007154Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2016