Norm
AußStrG §18 ARechtssatz
Keine Bindung des Prozessgerichtes im Verfahren über eine Erbschaftsklage gegen den - ein Heimfallsrecht ausübenden - Bund an den im Verlassenschaftsverfahren ergangenen Beschluss, mit der der Antrag des Klägers auf Einantwortung mangels Erbrechtstitels abgewiesen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113963Dokumentnummer
JJR_20000802_OGH0002_0020OB00171_00M0000_001