RS OGH 2000/8/2 2Ob171/00m

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Veröffentlicht am 02.08.2000
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Norm

AußStrG §18 A

Rechtssatz

Keine Bindung des Prozessgerichtes im Verfahren über eine Erbschaftsklage gegen den - ein Heimfallsrecht ausübenden - Bund an den im Verlassenschaftsverfahren ergangenen Beschluss, mit der der Antrag des Klägers auf Einantwortung mangels Erbrechtstitels abgewiesen wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113963

Dokumentnummer

JJR_20000802_OGH0002_0020OB00171_00M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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