Norm
AußStrG §2 Abs2 Z1 BRechtssatz
Die ohne Zwangsandrohung erfolgte Aufforderung durch den Verlassenschaftsrichter, einen zur Verlassenschaft gehörigen Barbetrag binnen einer bestimmten Frist treuhändig dem Gerichtskommissär zu übergeben, ist weder eine Gesetzwidrigkeit noch eine Überschreitung der Grenzen der Gerichtsbarkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0005843Dokumentnummer
JJR_19611206_OGH0002_0060OB00438_6100000_001