RS OGH 1961/5/24 6Ob212/61

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Veröffentlicht am 24.05.1961
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Norm

ABGB §166
AußStrG §16 BIII2b

Rechtssatz

Die Frage, ob auch die außereheliche Kindesmutter neben dem Vormund zur Stellung eines Antrages auf Unterhaltsfestsetzung berechtigt sei, ist im Gesetz selbst keineswegs ausdrücklich und so klar gelöst, daß kein Zweifel über die Absicht des Gesetzgebers aufkommen könnte.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 212/61
    Entscheidungstext OGH 24.05.1961 6 Ob 212/61

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0086797

Dokumentnummer

JJR_19610524_OGH0002_0060OB00212_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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