RS OGH 1961/3/15 6Ob121/61

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Veröffentlicht am 15.03.1961
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Norm

ABGB §142
AußStrG §16 BIII2b

Rechtssatz

Es ist offenbar gesetzwidrig, die Regelung der Pflegeverhältnisse und Erziehungsverhältnisse bei einem im einundzwanzigsten Lebensjahr stehenden Minderjährigen ausschließlich darauf abzustellen, ob er lieber beim Vater oder der Mutter bleiben will, ohne zu prüfen, wo seinem Wohl besser gedient ist (§ 142 ABGB).

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 121/61
    Entscheidungstext OGH 15.03.1961 6 Ob 121/61

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0086450

Dokumentnummer

JJR_19610315_OGH0002_0060OB00121_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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