Norm
ABGB §142Rechtssatz
Es ist offenbar gesetzwidrig, die Regelung der Pflegeverhältnisse und Erziehungsverhältnisse bei einem im einundzwanzigsten Lebensjahr stehenden Minderjährigen ausschließlich darauf abzustellen, ob er lieber beim Vater oder der Mutter bleiben will, ohne zu prüfen, wo seinem Wohl besser gedient ist (§ 142 ABGB).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0086450Dokumentnummer
JJR_19610315_OGH0002_0060OB00121_6100000_001