Norm
ABGB §233 BRechtssatz
Die Frage, ob und in welchem Umfang eine Prozeßermächtigung zu erteilen ist, ist im Gesetz überhaupt nicht geregelt, sondern nach freiem Ermessen des Gerichtes zu entscheiden. In der Entscheidung des Gerichtes kann daher, wie immer sie ausfallen und auf welche Grundlage immer sie gestützt sein mag, eine offenbare Gesetzwidrigkeit nicht gelegen sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0087146Dokumentnummer
JJR_19610210_OGH0002_0020OB00058_6100000_001