Norm
AußStrG §16 BII2hRechtssatz
Nur die Teilnahme eines mit Erfolg abgelehnten Richters an der Entscheidung begründet eine Nichtigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0007462Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.12.2021