Norm
ABGB §148Rechtssatz
Wurden bei einer Entscheidung über die mit einem Hochschulstudium getroffene Berufswahl die im § 148 ABGB aufgezählten Kriterien nicht vollständig beachtet, wurde offenbar das Gesetz verletzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0086344Dokumentnummer
JJR_19730404_OGH0002_0010OB00053_7300000_002