RS OGH 1973/4/4 5Ob63/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.04.1973
beobachten
merken

Norm

ABGB §165b
AußStrG §16 BII2g

Rechtssatz

Es bedeutet keine Nichtigkeit, sondern bloß eine Mangelhaftigkeit, wenn in erster Instanz vor der Beschlußfassung nach § 165 b ABGB keine Erhebungen darüber gepflogen wurden, ob im Sinne der Behauptung der Kindesmutter der außereheliche Vater tatsächlich seit mindestens sechs Monaten unbekannten Aufenthaltes war oder ob die Verbindung mit ihm nicht oder nur mit unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten hergestellt hätte werden können.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 63/73
    Entscheidungstext OGH 04.04.1973 5 Ob 63/73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0007446

Dokumentnummer

JJR_19730404_OGH0002_0050OB00063_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten