Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Ob die direkte Auszahlung von Teilen des Arbeitslosengeldes in der Höhe des Familienzuschlages an den Unterhaltsberechtigten die Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung rechtfertigt, ist keine Frage der Bemessung, sondern eine Frage nach dem Anspruch auf den Erhalt eines Exekutionstitels. Entscheidungstexte 6 Ob 528/87 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3Wr SHG §27ZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Die Frage, ob die Legalzession im Sinne des § 27 WrSHG vom Sozialhilfeträger (bereits) in Anspruch genommen wurde, die auch ohne Vorbringen der Parteien wegen des gemäß § 2 Abs 2 Z 5 AußStrG im außerstreitigen Verfahren geltenden Untersuchungsgrundsatzes von Amts wegen zu klären ist, ist keine Frage der Unterhaltsbemessung im Sinne des Judikats 60, sondern eine solche des Anspruchsgrundes. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2AußStrG §14 A4
Rechtssatz: Wenn das Rekursgericht zur Gewinnung der Entscheidungsgrundlagen die vom Erstgericht getroffenen Anordnungen nicht für erforderlich hielt und andere Maßnahmen für genügend erachtete, kann dem der OGH, der auch im außerstreitigen Verfahren nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz ist, nicht entgegentreten. Entscheidungstexte 8 Ob 625/86 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14ZPO §519ZPO 528GebAG 1975 §41 Abs1
Rechtssatz: Für die Unzulässigkeit des Rekurses gegen die Entscheidungen der zweiten Instanz über Gebühren der Sachverständigen macht es keinen Unterschied, ob die zweite Instanz in Erledigung eines Rechtsmittels oder unmittelbar über solche Gebühren entschieden hat, die im Zuge eines Rekursverfahrens vor ihr entstanden sind. Aus der Vorschrift des § 41 Abs 1 GebAG 1975 kann nicht die Zulässig... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Zu den auch vom Obersten Gerichtshof zu prüfenden verfahrensrechtlichen Voraussetzungen gehören die Fragen der Rechtzeitigkeit des Rechtsmittels, der Rechtsmittellegitimation, des Vorliegens der inhaltlichen Voraussetzungen, der Zuständigkeit, der Zulässigkeit des Rechtsweges und andere rein verfahrensrechtliche Fragen, soweit sie nicht einen unmittelbaren Einfluß auf das Ausmaß des zugesprochenen Un... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern wurde mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes Korneuburg vom 6. 4. 1982, 2 a Cg 96/82, aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Mit pflegschaftsbehördlich genehmigtem, vor dem Erstgericht geschlossenem Vergleich vom 4. 8. 1982, ON 15, einigten sich die Eltern dahin, daß die aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern erfließenden Rechte und Pflichten in Ansehung beider Kinder der Mutter allein zufallen. Mit rechtskräftigem Beschluß vo... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A5AußStrG §16 A2
Rechtssatz: Nach der ZVN 1983 hat auch für den Bereich der §§ 14 und 16 AußStrG bei teilweise bestätigenden und teilweise abändernden (aufhebenden) Entscheidungen des Rekursgerichtes der Grundsatz zu gelten, daß gegen den bestätigenden Teil nur ein außerordentlicher Revisionsrekurs nach § 16 AußStrG erhoben werden kann. Die Grenzlinie ist dort zu ziehen, wo dem Rekurs einer Partei in trennbarer Weise auch nur ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A3AußStrG §14 A5AußStrG §232 Abs1
Rechtssatz: Im Verfahren über einen gemäß § 232 AußStrG für zulässig erklärten Revisionsrekurs gegen einen Aufhebungsbeschluß des Rekursgerichtes ist eine reformatio in peius zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 756/83 Entscheidungstext OGH 25.01.1984 1 Ob 756/83 2 Ob 644/86 Entsc... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2AußStrG §9 A1AußStrG §14 A5
Rechtssatz: Verfahrensleitende Verfügungen sind im Außerstreitverfahren nicht schlechthin unanfechtbar. Sondern wenn etwa durch eine gerichtliche Verfügung ein Stocken des Verfahrens bedingt wird, oder überhaupt, wenn in die Rechtssphäre einer Partei eingegriffen wird, steht auch gegen verfahrensleitende Verfügungen ein Rechtsmittel zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2eAußStrG §9 A2gAußStrG §9 B2AußStrG §10 AAußStrG §10 BAußStrG §14 A4AußStrG §14 A5
Rechtssatz: Wenn eine Rechtsmittelbeantwortung in einem nur nach dem ersten Hauptstück des Außerstreitgesetzes geregelten Rechtsmittelverfahren auch nicht vorgesehen ist, so macht dies alleine einen Schriftsatz des Gegners des Rechtsmittelwerbers zu dessen Rechtsmittel noch nicht unzulässig. Eine Rechtsmittelgegenschrift kann vielmehr in jenen ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Bekämpft der Rechtsmittelwerber Feststellungen des Rekursgerichtes in einer Unterhaltssache als aktenwidrig, ohne dabei aufzuzeigen, daß hiedurch wesentliche Komponenten der Lebensverhältnisse der Beteiligten nicht berücksichtigt wurden, so berührt dieses Rechtsmittel jedenfalls nur Bemessungsfragen. Entscheidungstexte 6 Ob 586/83 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3AußStrG §16 BIII2bZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Der Vorwurf der falsch angenommenen Unterhaltsbemessungsgrundlage richtet sich gegen die Unterhaltsbemessung (EFSlg 30509). Entscheidungstexte 5 Ob 502/83 Entscheidungstext OGH 18.01.1983 5 Ob 502/83 6 Ob 682/83 Entscheidungstext OGH 28.07.1983 6 Ob 682/83 Beisatz:... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1AußStrG §16 CZPO §520 BZPO §520 C
Rechtssatz: Wird die Entscheidung aufgehoben und dem Rekursgericht die neuerliche Entscheidung unter Anstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund der Unbestimmtheit des angestrebten Rechtsmittelerfolges aufgetragen, darf das Rekursgericht das Rechtsmittel nur insoweit meritorisch erledigen, als der Rekurs hinlänglich bestimmt ist; auf die Frage der Berechtigung des Rekurses... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Die Frage, ob auch für die Dauer des vorübergehenden Aufenthaltes des Unterhaltsberechtigten beim Unterhaltspflichtigen der auferlegte Unterhalt zu bezahlen ist, ist primär keine Frage der Bemessung, sondern des Anspruchsgrundes. Entscheidungstexte 3 Ob 624/82 Entscheidungstext OGH 15.09.1982 3 Ob 624/82 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §271AußStrG §9 B1AußStrG §9 B2AußStrG §14 A5
Rechtssatz: Soweit der Interessenwiderstreit reicht, ist der allgemeine gesetzliche Vertreter einer pflegebefohlenen Person von der Wahrung deren Interessen, also auch von der Wahrnehmung verfahrensrechtlicher Interessen, ausgeschlossen. Das benimmt aber den für ihr eheliches Kind im Pflegschaftsverfahren einschreitenden Eltern nicht das Recht, einen etwa vorliegenden Mangel in den Vorauss... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Abs2 Ca4
Rechtssatz: Es betrifft den Grund des Anspruchs, unter welchen Voraussetzungen, das Subsidiäritätsprinzip zum Tragen kommt (so schon 1 Ob 588/78, SZ 51/110) Hier: ob bei einem Unterhaltsbegehren nach § 68 EheG der geschiedene Ehegatte primär oder erst subsidiär nach ehelichen Kindern unterhaltspflichtig ist oder nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 562/81 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BAußStrG §2 F1AußStrG §9 A2fAußStrG §9 B1AußStrG §14 A4AußStrG §16 BII2gAußStrG §185MRK Art6 V1
Rechtssatz: Die Unterlassung der Anhörung der Mutter und ihrer Vernehmung zu sie treffenden Beschuldigungen durch nicht einmal vom Gericht vernommene Zeugen in einem ihre Rechte so sehr berührenden Verfahren wie dem über die Entziehung der ihr übertragenen elterlichen Rechte und Pflichten nach § 176 Abs 1 ABGB stellt eine so schwere V... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 BAußStrG §14 B3AußStrG §16 BII2gZPO §502 Ca1ZPO §502 CbZPO §503 B1
Rechtssatz: Wenn die Berücksichtigung der vom Rechtsmittelwerber im Rekurs vorgebrachten Neuerung allenfalls zur Bemessung des Unterhaltes in geringer Höhe geführt hätte, kann von einer einem Nichtigkeitsgrund gleichzuhaltenden Mangelhaftigkeit des Verfahrens nicht gesprochen werden. Entscheidungstexte 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5AußStrG §11 B1AußStrG §14 A1AußStrG §14 A2AußStrG §19AußStrG 2005 §73EntmO §56 Abs1JN §24ZPO §520 AZPO §520 E2
Rechtssatz: Soweit die §§ 19 bis 25 JN keine Sonderregelungen für das Rechtsmittelverfahren in Ablehnungssachen enthalten, richtet sich dieses nach den Vorschriften jenes Verfahrens (hier: Entmündigungsverfahren), in dem die Ablehnung erfolgt. Besteht in diesem Verfahren kein Anwaltszwang, müssen schriftliche Rekurse ni... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z1 BAußStrG §14 A5AußStrG §14 B1AußStrG §16 A1AußStrG §16 BII2b1
Rechtssatz: Wenn nach der
Begründung: des erstgerichtlichen Beschlusses in der Anordnung verfahrensleitender Maßnahmen der Entscheidungswille zum Ausdruck kommt, die Einrede der Unzulässigkeit des Verfahrens zur gerichtlichen Festsetzung der Enteigungsentschädigung ein für allemal zurückzuweisen und damit eine bindende Entscheidung über die Grenzen der Gericht... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A2WEG §26 Abs2 Z3ZPO §528 Abs1 Z1 C6
Rechtssatz: Auch im Verfahren nach § 26 Abs 1 WEG gilt § 528 Abs 1 Z 1 und 2 ZPO. Entscheidungstexte 5 Ob 7/81 Entscheidungstext OGH 03.03.1981 5 Ob 7/81 5 Ob 2/82 Entscheidungstext OGH 26.01.1982 5 Ob 2/82 nur: Auch im Verfahren nach § 26 Abs 1 WEG gilt § 528 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1
Rechtssatz: Das Fehlen einer Rechtsmittelerklärung, einer Rechtsmittelbegründung und einer Rechtsmittelantrages, also jener inhaltlichen Mindestvoraussetzungen, die erst die Überprüfungsmöglichkeit einer Entscheidung eröffnen und den Rahmen ihrer Überprüfung abgrenzen, hindern die Behandlung einer Eingabe als Rechtsmittel. Entscheidungstexte 5 Ob 694/80 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1
Rechtssatz: Liegt kein wirksames Rechtsmittel vor, dann kann auch - ganz abgesehen von der Frage, ob die zur Zivilprozessordnung entwickelte Lehre von der Einmaligkeit der Rechtsmittel wegen der Zulässigkeit verspäteter Rechtsmittel im Rahmen der § 11 Abs 2 AußStrG überhaupt im außerstreitigen Verfahren analog anwendbar ist, - die Rechtsmittebefugnis nicht verbraucht sein und es muss ein noch innerhalb der off... mehr lesen...
Norm: ABGB nF §140 AgAußStrG §14 B3ZPO §502 Ca3
Rechtssatz: Bemessung des gesetzlichen Unterhalts: Kosten des Schulplatzes und der Internatsunterbringung. Entscheidungstexte 5 Ob 684/80 Entscheidungstext OGH 09.09.1980 5 Ob 684/80 6 Ob 745/83 Entscheidungstext OGH 29.09.1983 6 Ob 745/83 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §9 A2aAußStrG §14 A1ZPO §425ZPO §514 AZPO §520 A
Rechtssatz: Es kann den Parteien in der Regel nicht zugemutet werden, Erwägungen darüber anzustellen, ob eine bestimmte prozessuale Vorgangsweise des Gerichtes ungeachtet des Fehlens eines in gehöriger Form ergangenen Beschlusses dennoch einen relevanten Entscheidungswillen zum Ausdruck bringt, welcher gegebenenfalls die Erhebung eines Rechtsmittels notwendig machen kön... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A2EVHGB Art9FGG §142 ff
Rechtssatz: Der Auftrag des Rekursgerichtes an das Erstgericht, das Amtslöschungsverfahren nach den §§ 142 bis 144 FGG einzuleiten, hat nicht zur Folge, daß die Anfechtbarkeit der rekursgerichtlichen Entscheidung (auch) nach den letztgenannten Bestimmungen zu beurteilen wäre; diese beziehen sich vielmehr nur auf das eigentliche Amtlöschungsverfahren, das erst mit der Benachrichtigung des Betroffenen von... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG §9 A2fAußStrG §14 A5ZPO §514 B
Rechtssatz: Werden ein Beschluß und die darauf aufbauenden Folgebeschlüsse gesonder angefochten, so fehlt mit abändernder Entscheidung des ersten Beschlusses den weiteren Rekursen die Beschwer und sind diese daher zurückzuweisen (siehe Akt - Kontravotum). Entscheidungstexte 5 Ob 713/79 Entscheidungstext OGH 12.02.1980 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB nF §140 Abs1 AaAußStrG §14 B3
Rechtssatz: In welchem Ausmaß der Unterhalt festzusetzen ist, um das Kind an den voneinander abweichenden Lebensverhältnissen beider Elternteile angemessen teilnehmen zu lassen und ob hiebei der (von den Bemessungsinstanzen entwickelte Grundsatz), daß eine Mitalimentierung der Mutter vermieden werden soll, entsprechende Berücksichtigung gefunden hat, ist eine Bemessungsfrage. Entschei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A5AußStrG §231 Abs2AußStrG §232
Rechtssatz: Die Vorschriften über Rekursbeantwortung (§ 231 Abs 2) und Rechtsmittelbeschränkung (§ 232 AußStrG) sind nur auf Sachentscheidungen anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 617/79 Entscheidungstext OGH 12.09.1979 3 Ob 617/79 Veröff: EvBl 1980/52 S 183 = JBl 1980,601 6 Ob 535/80 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A4ZPO §1 BaZPO §6ZPO §503 Z4ZPO §503 E4c/8
Rechtssatz: Der Grad der Geistesschwäche und die Kritikfähigkeit einer Person sind Tatfragen, die auch im Rekursverfahren nicht an den OGH herangetreten werden können. Es ist eine Frage der Beweiswürdigung, in welchem Geisteszustand sich der Verpflichtete vor der Bestellung des vorläufigen Beistandes befand. Der Beurteilung des OGH unterliegt lediglich die Rechtsfrage, ob aus diesen t... mehr lesen...