RS OGH 1986/1/16 7Ob693/85, 2Ob673/87, 8Ob615/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.01.1986
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Norm

AußStrG §14 B3
ZPO §502 Ca1

Rechtssatz

Zu den auch vom Obersten Gerichtshof zu prüfenden verfahrensrechtlichen Voraussetzungen gehören die Fragen der Rechtzeitigkeit des Rechtsmittels, der Rechtsmittellegitimation, des Vorliegens der inhaltlichen Voraussetzungen, der Zuständigkeit, der Zulässigkeit des Rechtsweges und andere rein verfahrensrechtliche Fragen, soweit sie nicht einen unmittelbaren Einfluß auf das Ausmaß des zugesprochenen Unterhalts haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0104797

Dokumentnummer

JJR_19860116_OGH0002_0070OB00693_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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