Norm: ZPO §28AußStrG 2005 §14KartG 2005 §49 Abs1
Rechtssatz: Die Bundeswettbewerbsbehörde als Amtspartei muss sich auch im Verfahren vor dem Kartellobergericht nicht durch Rechtsanwälte vertreten lassen, sie ist also persönlich von der Anwaltspflicht ausgenommen. Damit besteht ihr gegenüber keine über die allgemeine Anleitungs- und Belehrungspflicht hinausgehende erweiterte Manuduktionspflicht, wie sie sonst gegenüber rechtsunkundigen und nicht... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §14ZPO §182a
Rechtssatz: Das Verbot von Überraschungsentscheidungen bedeutet keineswegs, dass das Gericht seine Rechtsansicht vor der Entscheidung kundtun muss; anderes gilt, wenn rechtserhebliche Tatsachen nicht vorgebracht wurden. Entscheidungstexte 16 Ok 4/07 Entscheidungstext OGH 12.09.2007 16 Ok 4/07 16 Ok 7/07 ... mehr lesen...
Norm: WettbG §11 Abs5MRK Art6 Abs1 II5a4AußStrG §9 LAußStrG §14 A4AußStrG 2005 §45 LAußStrG 2005 §58KartG 1988 §38KartG 1988 §43
Rechtssatz: Nach den im kartellrechtlichen Verfahren bestehenden Besonderheiten des Instanzenzugs kann, soweit Tatfragen betroffen sind, ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör in erster Instanz nicht dadurch behoben werden, dass Gelegenheit besteht, den eigenen Standpunkt (Tatsachen und Beweismittel) als Neuerung im R... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §182aZPO §503 Z2AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG 2005 §14AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Rechtsmeinung, wonach nur eine Rechtsansicht, wenn sie bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz von keiner der Parteien ins Treffen geführt wurde und daher keine Gelegenheit zur Stellungnahme bestand, als überraschend angesehen werden kann, kann nach der ZVN 2002 nicht aufrecht erhalten bleiben. § 182a ZPO erweitert nun die Pfli... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 LAußStrG §14 A4AußStrG 2005 §45 LAußStrG 2005 §52AußStrG 2005 §62 A4AußStrG 2005 §66KartG 1988 §43KartG 1988 §53KartG 1988 §88 Abs2ÜbG §30a Abs2
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof wird auch als Kartellobergericht im kartellgerichtlichen Verfahren ausschließlich als Rechtsinstanz tätig; zur Überprüfung der Beweiswürdigung ist er damit - ebenso wie in allen anderen Verfahrensarten - in keinem Fall berufen. En... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 C2d5AußStrG 2005 §62 Abs1 B1d5ABGB §281
Rechtssatz: Die Frage, ob anstelle des zum Sachwalter bestellten Rechtsanwalts (§ 281 Abs 3 ABGB) eine der Betroffenen nahestehende Person (§ 281 Abs 1 ABGB), nämlich ihre Schwester, zu bestellen gewesen wäre, ist regelmäßig von den besonderen Umständen des Einzelfalls, insbesondere den Bedürfnissen der Betroffenen sowie der Art der zu erledigenden Angelegenheiten abhängig. Bei der Beurt... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 idF 2.ErwSchG §120AußStrG §14 C2d5AußStrG 2005 §52 Abs1AußStrG 2005 §120AußStrG §238 Abs2
Rechtssatz: Die Frage, ob es das Wohl des Betroffenen im Sinne des §238 Abs2 AußStrG erfordert, ihm zur Besorgung (sonstiger) dringender Angelegenheiten für die Dauer des Verfahrens einen einstweiligen Sachwalter zu bestellen, kann regelmäßig nur anhand der jeweiligen Umstände des konkreten Einzelfalls beurteilt werden. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 D1bAußStrG §19
Rechtssatz: Ob eine Entschuldigung für die Nichtbefolgung einer gerichtlichen Anordnung (hier mehrmalige Nichtbefolgung des angeordneten Besuchsrechts) als berechtigt anzusehen ist, stellt eine Frage des Einzelfalls und somit keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinn des § 14 Abs 1 AußStrG dar. Entscheidungstexte 6 Ob 14/02f Entsch... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 C2bAußStrG 2005 §62 Abs1 B1d4EheG §94
Rechtssatz: Ob die von den Vorinstanzen auferlegte Ausgleichszahlung dem Grundsatz der Billigkeit entspricht, richtet sich nach den Umständen des jeweils zu beurteilenden Einzelfalles, denen, außer bei grober Fehlbeurteilung, keine über diesen hinausgehende Bedeutung zukommt. Entscheidungstexte 4 Ob 200/01t Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 Abs1ABGB idF KindNamRÄG 2013 §180ABGB idF KindNamRÄG 2013 §181AußStrG §14AußStrG 2005 §62 Abs1
Rechtssatz: Die Entscheidung, welchem Elternteil die Kindesobsorge übertragen werden soll, ist dann eine solche des Einzelfalls, der keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG zukommt, wenn dabei auf das Kindeswohl ausreichend Bedacht genommen wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §146bABGB §176 BABGB §178aABGB idF KindNamRÄG 2013 §185 Abs1ABGB idF KindNamRÄG 2013 §185 Abs2AußStrG §14 C2d1AußStrG 2005 §62 Abs1 B1d1
Rechtssatz: Bei welchen konkreten Verhältnissen eine Übersiedlung in eine Stadt im Ausland als Kindeswohlgefährdung - die eine Obsorgeübertragung (§ 176 Abs 1 ABGB) rechtfertigen könnte - vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls und entzieht sich damit einer Beurteilung als erhebliche Rechtsfrage iS... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 CZPO §528 AJN §40a
Rechtssatz: Die Frage nach der Zulässigkeit der Anrufbarkeit des Obersten Gerichtshofs ist nicht nach dem Außerstreitgesetz, sondern nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung zu beurteilen, wenn die mit dem angefochtenen Beschluss erledigten Anträge in Hinsicht auf einen Scheidungsprozess gestellt wurden. Daran kann der Umstand nichts ändern, dass das über Klage und Widerklage ergangene Scheidungsurteil ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z2 IBAußStrG 2005 §2 Abs1 Z2 IE6AußStrG 2005 §8 Abs2AußStrG 2005 §14MRG §16 Abs8MRG §26 Abs4MRG §37 Abs1 Z8MRG idF WRN 2006 §37 Abs3WEG 2002 §52 Abs2ZPO §235 Abs5 B1
Rechtssatz: Wenn ein verfahrenseinleitender Antrag nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG im Sinn des § 235 Abs 5 ZPO auf diejenigen Personen richtigzustellen ist, gegen die sich nach dem Inhalt des Antrags in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise der Antrag richtet... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs1 C2d2AußStrG §14 D1d2
Rechtssatz: Die Frage, wie lange ein Unterhaltspflichtiger anzuspannen sei, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und stellt daher keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 14 AußStrG dar. Entscheidungstexte 7 Ob 78/00x Entscheidungstext OGH 26.04.2000 7 Ob 78/00x European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 D1aAußStrG §14 D1d3JWG §16UVG §2 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass keine "Maßnahme der vollen Erziehung" nach dem öffentlichen Jugendwohlfahrtsrecht vorliege, wenn die Obsorge den Eltern entzogen und ohne Antrag der Behörde auf nahe Verwandte bzw einen Vormund übertragen worden sei. Sei die Unterbringung eines Kindes nicht "auf Grund einer Maßnahme" der Jugendwohlfahrtspflege ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 C2bÜbk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art13 Abs1 litb
Rechtssatz: Ob das Kindeswohl im Sinn des Art 13 Abs 1 lit b des Übereinkommens bei einer Rückgabe gefährdet ist, ist eine von den jeweiligen Umständen abhängige Frage, die im Einzelfall zu entscheiden ist. Entscheidungstexte 6 Ob 294/99z Entscheidungstext OGH 11.11.1999 6 Ob 294/99z... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 D1d8
Rechtssatz: Ob eine Pfandbestellungsurkunde in sich so widersprüchlich ist, daß sie keine taugliche Eintragungsgrundlage darstellt, hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab, weshalb regelmäßig eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung nicht vorliegt. Entscheidungstexte 5 Ob 168/99p Entscheidungstext OGH 29.06.1999 5 Ob 168/99p ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs1 C2bAußStrG §14 C2d1ABGB §230aABGB §230e
Rechtssatz: Das in § 230 Abs 1 ABGB verankerte Handlungsgebot, Geld eines Minderjährigen "möglichst fruchtbringend" anzulegen, bewirkt die Gleichrangigkeit der in den §§ 230a bis 230e ABGB näher behandelten Anlegungsarten. Das Pflegschaftsgericht ist somit dann verpflichtet, die Anlegung des Mündelgelds auf eine andere als der in den §§ 230a bis 230d ABGB umschriebenen Weise zu gene... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BdABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Abs1 BdAußStrG §14 D1bAußStrG §14 D1d2
Rechtssatz: Die Kosten der Fahrten zum Arbeitsplatz mit dem eigenen PKW sind von der Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht zur Gänze abzugsfähig, weil sonst eine Besserstellung gegenüber anderen Arbeitnehmern erfolgen würde. Mit welchen Betrag pro gefahrenem Kilometer der tatsächliche Aufwand an Betriebsmitteln von der Bemessungsgrundlage in Abzug zu bringen is... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 LAußStrG §14 A4AußStrG §15KartG 1988 §43
Rechtssatz: Jedenfalls seit der Einbeziehung des kartellgerichtlichen Verfahrens in die ordentliche Gerichtsbarkeit können nicht nur der als bescheinigt angenommene Sachverhalt im Provisorialverfahren, sondern auch tatsächliche Feststellungen im außerstreitigen Hauptverfahren vom Obersten Gerichtshof als Rekursgericht nicht überprüft werden, wenn diese Feststellungen nicht nur aufgrund d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 LAußStrG §14 A4AußStrG §15KartG 1988 §43
Rechtssatz: Eine mündliche Rekursverhandlung vor dem Obersten Gerichtshof ist nicht vorgesehen. Daher ist auch im außerstreitigen kartellrechtlichen Hauptverfahren eine Überprüfung der Beweiswürdigung jedenfalls soweit unzulässig, als die Tatsachenfeststellungen in erster Instanz nicht nur aufgrund der Aktenlage getroffen wurden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §55 Abs1AußStrG 2005 §57AußStrG §14 C2cZPO §496 Abs3
Rechtssatz: Jedenfalls in jenen besonderen außerstreitigen Verfahren, in denen die Beweise vom Erstrichter nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung in mündlicher Verhandlung unmittelbar aufgenommen werden, ist § 496 Abs 3 ZPO sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 148/97i Entscheidungstext OGH 27.01... mehr lesen...
Norm: EO §378 ffAußStrG §9 LAußStrG §14 A4AußStrG 2005 §52KartG 1988 §43KartG 1988 §52KartG 1988 §53KartG 2005 §38
Rechtssatz: Auch in kartellrechtlichen Sicherungsverfahren ist eine Überprüfung der Beweiswürdigung des Erstgerichts durch den Obersten Gerichtshof als Rekursgericht nur insoweit ausgeschlossen, als dieses den Sachverhalt auf Grund vor ihm abgelegter Zeugenaussagen und Parteienaussagen als bescheinigt angenommen hat. In anderen Fäl... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 C2d4AußStrG §14 D1d4AußStrG 2005 §62 Abs1 B1bAußStrG 2005 §62 Abs1 B1d4EheG §83 Abs1
Rechtssatz: Das Ergebnis einer Billigkeitsentscheidung kann nur dann angefochten werden, wenn es außerhalb der Obergrenzen und Untergrenzen liegt, die sich nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalles ergeben. Dabei ist sogar eine unrichtig angewandte Ermittlungsart oder eine unrichtige Gewichtung einzelner Bemessungselemente solange zu verna... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 C2d7
Rechtssatz: Es stellt keine vom Obersten Gerichtshof zu lösende Rechtsfrage dar, mit welchem Schätzwert ein Kraftfahrzeug des Erblassers in das Inventar aufzunehmen ist. Entscheidungstexte 10 Ob 184/97z Entscheidungstext OGH 08.07.1997 10 Ob 184/97z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:199... mehr lesen...
Norm: EGEO ArtXXVIIKartG 1988 §43KartG 1988 §52Abs1AußStrG §9 LAußStrG §14 A4
Rechtssatz: Zur Überprüfung der Beweiswürdigungen im Provisorialverfahren (hier: Bescheinigung mittels eidesstättischer Erklärungen). Entscheidungstexte 16 Ok 11/97 Entscheidungstext OGH 23.06.1997 16 Ok 11/97 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A5ZPO §519 Abs1 Z1 G
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbeschränkung in § 519 Abs 1 Z 1 ZPO ist im Außerstreitverfahren anzuwenden, wenn Gegenstand dieses Verfahrens Sachanträge oder sonstige Rechtschutzbegehren sind (SZ 65/84 = JBl 1992, 780; 7 Ob 2242/96y). Entscheidungstexte 7 Ob 21/97g Entscheidungstext OGH 02.04.1997 7 Ob 21/97g ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 C2d2ABGB §140 Be
Rechtssatz: In den Rahmen des Ermessensspielraums fällt auch das Argument, das Begehren auf Deckung eines Bedarfs werde auch dann berechtigt sein, wenn ihm zwar kein von den "Momenten der Außergewöhnlichkeit und der Individualität" geprägter Sonderbedarf im eigentlichen Sinn zugrunde liege, die Leistungsfähigkeit des Vaters durch die laufenden Unterhaltszahlungen aber nicht ausgeschöpft sei und überdies die la... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §5 Abs2AußStrG §9 A2AußStrG §9 C1AußStrG §9 QAußStrG §14 A1AußStrG §14 A5ABGB §276 IeABGB §276 IIaZPO §116 IZPO §116 IVZPO §116 VZPO §460ZPO §502 AZPO §514 DZPO §528 A
Rechtssatz: Solange ein Beschluss, mit dem ein Abwesenheitskurator bestellt wurde, aufrecht ist (weder mit Rechtsmittel bekämpft noch von Amts wegen beseitigt), ist der Abwesenheitskurator befugt, für den von ihm zu Vertretenden einzuschreiten und Rechtsmittel ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 C2cAußStrG §14 C2d1AußStrG §15 Z2AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIB
Rechtssatz: Die im Pflegschaftsverfahren gebotene Beachtung des Kindeswohls (§ 178a ABGB) erfordert auch die Wahrnehmung aller Verfahrensgarantien, um dadurch sachlich richtige Entscheidungen zu gewährleisten (vergleiche 8 Ob 535/94). Entscheidungstexte 1 Ob 2292/96g Entscheidungstext OGH 03.10.1996 1 Ob... mehr lesen...