Norm
AußStrG §14 B3Rechtssatz
Die Frage, ob auch für die Dauer des vorübergehenden Aufenthaltes des Unterhaltsberechtigten beim Unterhaltspflichtigen der auferlegte Unterhalt zu bezahlen ist, ist primär keine Frage der Bemessung, sondern des Anspruchsgrundes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0104910Dokumentnummer
JJR_19820915_OGH0002_0030OB00624_8200000_002