Norm: ABGB §92 Abs3 DAußStrG §9 QAußStrG §14 A2AußStrG §16 A1
Rechtssatz: Für die Anfechtung von Beschlüssen, die im Außerstreitverfahren über die Rechtsmäßigkeit der gesonderten Wohnungsnahme durch einen Ehegatten ergehen, gelten die Bestimmungen des Außerstreitgesetzes (1 Ob 711/77 EFSlg 30398). Entscheidungstexte 5 Ob 597/79 Entscheidungstext OGH 08.05.1979 5 Ob 597/79 Veröf... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A2AußStrG §16 A1UVG §23
Rechtssatz: Ein Beschluß über den Ersatz zu Unrecht gewährter Vorschüsse ist nach den §§ 14 und 16 AußStrG anfechtbar und unterliegt nicht der Anfechtungsbeschränkung des § 15 Abs 3 UVG. Entscheidungstexte 1 Ob 15/79 Entscheidungstext OGH 02.05.1979 1 Ob 15/79 Veröff: SZ 52/69 3 Ob 604/7... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A3GBG §126
Rechtssatz: Dem Obersten Gerichtshof ist es verwehrt, nach Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses eine Sachentscheidung über den Rekurs gegen den erstgerichtlichen Beschluss zu setzen, weil dies gerade im Hinblick auf § 126 Abs 1 GBG gegen die zwingenden Vorschriften über die funktionelle Zuständigkeit verstieße. Entscheidungstexte 5 Ob 2/79 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Abs2 CA1
Rechtssatz: Die Frage der Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltspflichtigen nach der sogenannten Anspannungstheorie betrifft dessen Leistungsfähigkeit und gehört daher zum Fragenkomplex der Unterhaltsbemessung (vgl EFSlg 30508). Entscheidungstexte 8 Ob 600/78 Entscheidungstext OGH 01.03.1979 8 Ob 600/78 Veröff: EFSlg 34994 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Abs2 CA1
Rechtssatz: Es ist keine bloße "Bemessungsfrage", wenn das Gericht eine Unterhaltungsleistung ohne jegliche Bedachtnahme auf die Bedürfnisse des Berechtigten festsetzt und eine bisherige Unterhaltsverpflichtung, die sich an der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten orientierte, einfach um jenen Betrag reduziert, welcher dem Berechtigten später als Einkommen zufließt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Eine Bemessung des gesetzlichen Unterhaltes wird durch das Gericht dann vorgenommen, wenn es aus den nach dem Gesetz maßgebenden Umständen auf die Höhe des dem Unterhaltsberechtigten gebührenden Unterhalts schließt. Entscheidungstexte 7 Ob 727/78 Entscheidungstext OGH 09.11.1978 7 Ob 727/78 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A5AußStrG §16 A1
Rechtssatz: Diese Gesetzesbestimmung enthält über das ihr zugewiesene Anwendungsgebiet hinaus eine allgemeine Regelung bezüglich des Gerichtes, bei dem Rekurs gegen Beschlüsse des Gerichtes zweiter Instanz welcher Art immer einzubringen sind (NZ 1928,71). Entscheidungstexte 7 Ob 691/78 Entscheidungstext OGH 12.10.1978 7 Ob 691/78 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §9 A2aAußStrG §9 B1AußStrG §14 A5AußStrG §16 A1AußStrG §16 BII 2i2AußStrG §18 ARpflG §12RpflG §16
Rechtssatz: Die von einem ernannten Rechtspfleger getroffene Entscheidung entspricht auch dann, wenn der Rechtspfleger seine Enscheidungsbefugnis überschritt, den begrifflichen Grundvoraussetzungen einer gerichtlichen Entscheidung und ist ein gültiger Staatsakt, keineswegs aber etwa eine Nichtentscheidung, die überhaupt k... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §14 A5
Rechtssatz: Im Verfahren außer Streitsachen sind auch verfahrensleitende, einen Beteiligten beschwerende Anordnungen grundsätzlich anfechtbar. Entscheidungstexte 6 Ob 669/78 Entscheidungstext OGH 13.07.1978 6 Ob 669/78 6 Ob 624/83 Entscheidungstext OGH 14.04.1983 6 Ob 624/83 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §7AußStrG §9 A1AußStrG §14 A5AußStrG §16 A1ZPO §423ZPO §514 C
Rechtssatz: Beschlüsse im Außerstreitverfahren, die das Rechtsschutzbegehren nur teilweise erledigen, ohne daß der Charakter der Entscheidung als Teilentscheidung erkennbar ist, können in analoger Anwendung der ZPO mit Rekurs bekämpft werden. Entscheidungstexte 1 Ob 794/76 Entscheidungstext OGH 22.12.1976 1 Ob... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B6VerfHG ArtVIII §3 Abs1ZPO §528 Abs2 Z4
Rechtssatz: § 528 Abs 1 Z 3 ZPO seit WGN 1989: § 528 Abs 2 Z 4 ZPO ist zufolge Art VIII § 3 Abs 1 VerfHG sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 638/76 Entscheidungstext OGH 09.11.1976 3 Ob 638/76 Veröff: EvBl 1977/175 S 397 5 Ob 597/77 Entscheidungstext OGH 31.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 C2bAußStrG §14 C2d11AußStrG §16 BIII2gAußStrG §14 D1d11NWG §5NWG §6
Rechtssatz: Welcher Betrag als Entschädigung "angemessen" ist, ist in erster Linie eine Ermessensfrage; eine offenbare Gesetzwidrigkeit der Entscheidung käme insoweit daher überhaupt nur dann in Betracht, wenn die Untergerichte bei der Festsetzung der Entschädigungssumme gegen die im Gesetz (§ 5 Abs 1, § 6 NWG) hiefür gegebenen Richtlinien offenbar verstoßen h... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §182aZPO §503 Z2 C5AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG 2005 §14AußStrG 2005 §57 Z4AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIA3
Rechtssatz: Die Verletzung der richterlichen Anleitungspflicht durch das Erstgericht fällt nicht unter den Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung, sondern unter jenen der Mangelhaftigkeit des Verfahrens. Entscheidungstexte 4 Ob 565/76 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A2WEG §26ZPO §527 B2
Rechtssatz: Revisionsrekurse gegen Aufhebungsbeschlüsse des Rekursgerichtes in Verfahren nach § 26 WEG sind nur zulässig, wenn dem Beschluß des Rekursgerichtes ein Rechtskraftvorbehalt im Sinne des § 527 Abs 2 ZPO beigesetzt ist. Entscheidungstexte 5 Ob 8/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 5 Ob 8/76 MietSlg 28504 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A2WEG §26 Abs2 Z3ZPO §527 Abs2 B2ZPO §528 A
Rechtssatz: § 527 Abs 2 ZPO ist auf Verfahren gemäß § 26 WEG anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 6/76 Entscheidungstext OGH 06.04.1976 5 Ob 6/76 EvBl 1976/258 S 580 = MietSlg 28503 5 Ob 8/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 5 Ob 8/76 MietSlg 28504 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §1 AcZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Den Grund des Anspruches betrifft auch die Frage der Klagslegitimation, weil von deren Bestand die Unterhaltspflicht und der Unterhaltsanspruch an sich abhängen. Entscheidungstexte 4 Ob 521/76 Entscheidungstext OGH 06.04.1976 4 Ob 521/76 2 Ob 96/08v Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 KUeKindG ArtV Z5ZPO §182ZPO §182aZPO §432ZPO §503 Z2 C5AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG 2005 §14AußStrG 2005 §57 Z4AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIA3
Rechtssatz: Die Unterlassung der Belehrungspflicht begründet den Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO und nicht des § 503 Z 4 ZPO. Entscheidungstexte 6 Ob 524/76 Entscheidungstext OGH 04.03.1976 6 Ob 524/76 Veröff: SZ 49/34 = EvB... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1AußStrG 2005 §48 Abs1
Rechtssatz: Im Verfahren Außerstreitsachen ist jede Eingabe, auch wenn sie keine Anfechtungsgründe, keine Ausführungen tatsächlicher oder rechtlicher Art, keine Beweismittel oder Anträge enthält, als Rekurs zu behandeln, sofern die Eingabe nur als Rekurs zu erkennen ist. (EvBl 1935/404 uva) Entscheidungstexte 1 Ob 302/75 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5AußStrG §14 A5ZPO §41 A2
Rechtssatz: Ein Kostenzuspruch ist im außerstreitigen Rekursverfahren nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 1 Ob 286/75 Entscheidungstext OGH 29.10.1975 1 Ob 286/75 1 Ob 309/75 Entscheidungstext OGH 03.12.1975 1 Ob 309/75 6 Ob 130/75 En... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Die Untergerichte verletzen keinen gesetzlichen Grundsatz für die Unterhaltsbemessung, wenn sie nicht von den Verlautbarungen des BMJ über die durchschnittlichen monatlichen Verbrauchsausgaben für Kinder ausgehen. Diese Tabellen sind, wie auch das BMJ in seinem für ihre Verlautbarung maßgebenden Erlaß vom 17.05.1973, JABl Nr 11/1973 betont hat, nur ein Hilfsmittel für die Beurteilung von Unterha... mehr lesen...
Norm: ABGB §143AußStrG §14 B3AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Ob ein nach § 143 ABGB Vorverpflichteter überhaupt übergangen wurde, ist keine Bemessungsfrage. Die Ansicht, daß der Großvater vor der Großmutter im Sinne § 143 ABGB zur Unterhaltsleistung für die Kinder verpflichtet ist, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 3 Ob 71/75 Entscheidungstext OGH 15.04.1975 3 Ob 71/75... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A5AußStrG 2005 §61AußStrG 2005 §64ZPO §519 Z3 D
Rechtssatz: Den Parteien steht der Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss nicht nur dann zu, wenn sie die Aufhebung der erstgerichtlichen Entscheidung bekämpfen, sondern auch dann, wenn sie lediglich die dem Erstgericht erteilten Aufträge und Bindungen anfechten, obwohl sich diese nur aus den Gründen des Beschlusses ergeben, da nicht nur die Aufhebung selbst, sondern auch eine nach... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A5JWG §24
Rechtssatz: Die Mißachtung des § 24 JWG ist im Rahmen eines ordentlichen Revisionsrekurses vom Amts wegen zu berücksichtigen, ein Verzicht darauf ist ausgeschlossen. Entscheidungstexte 1 Ob 194/74 Entscheidungstext OGH 13.11.1974 1 Ob 194/74 EvBl 1975/112 S 215 = ÖA 1977,116 (dort falsch zitiert mit 1 Ob 192/74) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Ca4
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob ein Dritter tatsächlich für den Unterhalt aufkommt, so daß der Eintritt der subsidiären Unterhaltspflicht nicht gegeben ist, ist eine Frage der Unterhaltsbemessung, weil es sich um die Beurteilung der zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes vorhandenen Mittel, die vor den Leistungen des subsidiär Unterhaltspflichtigen heranzuziehen sind, handelt, und zwar selbst dann, wenn deren Be... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2fAußStrG §14 A5AußStrG §16 BII1cZPO §477 C
Rechtssatz: Nichtigkeiten des Hauptverfahrens sind auch aus Anlaß eines - zulässigen und rechtzeitigen - Rekurses in einem Incidenzstreit über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von Amts wegen wahrzunehmen, wenn dem Rekurs gegen die Zurückweisung des Rechtsmittels stattgegeben wird. (Hier Außerstreitverfahren). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3RpflG §16ZPO §477 D2ZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Ob ein vom Rechtspfleger in Überschreitung der ihm vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsgewalt erlassener Beschluß an einer Nichtigkeit im Sinne des § 477 Abs 1 Z 2 ZPO leidet, stellt eine amtswegig wahrzunehmende verfahrensrechtliche Frage dar, die nicht zur Unterhaltsbemessung gehört und daher der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof offensteht. Entsche... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Der OGH kann sich auch im Rahmen einer zulässigen Revision nicht mit Bemessungsfragen befassen. Entscheidungstexte 7 Ob 70/74 Entscheidungstext OGH 18.04.1974 7 Ob 70/74 3 Ob 88/74 Entscheidungstext OGH 17.12.1974 3 Ob 88/74 5 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C4AußStrG §14 B3ZPO §502 Abs2 CA1
Rechtssatz: Die Frage eines Unterhaltsverzichts berührt den Grund des Anspruchs unmittelbar und steht der Beurteilung durch den OGH offen. Entscheidungstexte 7 Ob 70/74 Entscheidungstext OGH 18.04.1974 7 Ob 70/74 6 Ob 41/75 Entscheidungstext OGH 03.04.1975 6 Ob 41/75 Auch; B... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1AußStrG §16 CZPO §520 BZPO §520 C
Rechtssatz: Im Rekursverfahren sind an die Rechtsmittelerfordernisse weniger strenge Anforderungen zu stellen als im Berufungs- bzw Revisionsverfahren. Dies gilt insbesonders für die nach den Bestimmungen des Verfahrens außer Streitsachen zu beurteilenden Rechtsmittel, weil dieses Verfahren strengen Formerfordernissen ganz allgemein nicht jene Bedeutung zumißt wie die ZPO. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1
Rechtssatz: Auch im Außerstreitverfahren muß das Rechtsmittel erkennen lassen, inwieweit die Entscheidung der Vorinstanz angefochten wird. Dies gilt zumindest dann, wenn die angefochtene Entscheidung einer Teilrechtskraft fähig ist. Entscheidungstexte 5 Ob 136/73 Entscheidungstext OGH 24.10.1973 5 Ob 136/73 ... mehr lesen...