Das Erstgericht wies den in der ersten Tagsatzung gestellten Antrag der Beklagten auf Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten ab. Die Klägerin mit Venezolanischer Staatsbürgerschaft sei Eigentümerin der Liegenschaft EZ 72 und EZ 282 in der KG B und besitze daher in Österreich ein zur Deckung der Prozeßkosten hinreichendes Vermögen an unbeweglichen Gütern. Eine Verpflichtung zur Sicherheitsleistung trete nach § 57 Abs. 2 Z 2 ZPO nicht ein. Das Gericht zweiter Instanz änderte infolge... mehr lesen...
Norm: ABGB §608ABGB §707 ffAußStrG §125 A
Rechtssatz: Eine "quasifideikommissarische Substitution" ist die Eintragung der Beschränkung des Eigentumsrechtes durch ein sogenanntes Nachfolgerecht, das ist die vertragsmäßig übernommene Verpflichtung, die Liegenschaft nur einer bestimmten Person ins Eigentum zu übertragen oder von Todes wegen zu hinterlassen. Entscheidungstexte 7 Ob 615/81 Ent... mehr lesen...
Norm: ABGB §608ABGB §707 ffAußStrG §125 A
Rechtssatz: Im Falle einer fideikommissarischen Substitution darf die Übertragung des Eigentums nicht durchgeführt werden, wenn nicht nachgewiesen ist, daß der Vorerbe seine Verpflichtung aus der fideikommissarischen Substitution bereits vollständig erfüllt hat oder daß alle Nacherben der beantragten Grundbuchseintragung zustimmen. Entscheidungstexte 7... mehr lesen...
Norm: ABGB §810 AABGB §811AußStrG §125 AAußStrG §145 A
Rechtssatz: Zum Verlassenschaftskurator, besonders bei Vorliegen widersprechender Erbserklärungen, ist eine möglichst unbefangene Person zu bestellen. Gehört zum Nachlaß eine Rechtsanwaltskanzlei, so ist die Bestellung eines Rechtsanwaltes zweckmäßig. Entscheidungstexte 7 Ob 659/80 Entscheidungstext OGH 09.10.1980 7 Ob 659/80... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs2 Z3AußStrG §125 AAußStrG §126 A
Rechtssatz: Solange nicht feststeht, ob eine fideikommissarische Substitution oder eine dieser nach §§ 707 bis 709 ABGB gleichgestellte Anordnung vorliegt oder welchen Umfang sie hat, hat das Abhandlungsgericht die gesetzlich vorgeshenen Sicherungsmaßnahmen von Amts wegen zu treffen, also die Inventierung und Schätzung des Nachlasses (§ 92 Abs 2 Z 3 AußStrG) durchzuführen und gemäß § 125 ff ... mehr lesen...
Norm: ABGB §608ABGB §610ABGB §652ABGB §707 ffAußStrG §1 B3aAußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §125 A
Rechtssatz: Ist zwischen den Beteiligten iSd § 2 Abs 2 Z 7 AußStrG strittig, ob eine letztwillige Erklärung als Anordnung einer Nacherbschaft oder eines Nachvermächtnisses oder als eine dieser anzusehen oder als unverbindlicher Wunsch des Erblassers zu beurteilen ist, so kann diese Frage nur auf dem Rechtsweg geklärt werden (NZ 1974,73 mit weiteren Na... mehr lesen...
Norm: ABGB §707AußStrG §2 H2AußStrG §9 E1AußStrG §16 BIII2aAußStrG §122AußStrG §125 AAußStrG §125 CAußStrG §126 AAußStrG §126 D
Rechtssatz: Der gesetzliche Erbe, der behauptet, daß der Testamentserbe wegen einer in die letztwillige Verfügung eingesetzten Bedingung oder Befristung das Erbe noch nicht antreten darf, hat eine Erbserklärung als Vorerbe abzugeben, nach deren Annahme durch das Gericht nach §§ 125, 126 AußStrG vorzugehen ist, wenn der... mehr lesen...
Norm: ABGB §534AußStrG §125 AAußStrG §125 BZPO §228 B4
Rechtssatz: Das Begehren einer Erbrechtsklage kann auch auf die Feststellung lauten, dass die in Rede stehende letztwillige Verfügung der Erblasserin kein Testament sei. Entscheidungstexte 1 Ob 728/78 Entscheidungstext OGH 08.11.1978 1 Ob 728/78 5 Ob 1565/93 Entscheidungstext OGH 15.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §125 CAußStrG §126 A
Rechtssatz: Die Frist für die Erhebung der Klage ist so festzusetzen, daß sie erst mit Rechtskraft des Beschlusses über die Zuteilung der Parteirollen zu laufen beginnt (GlUNF 4513, SZ 32/23). Entscheidungstexte 2 Ob 538/78 Entscheidungstext OGH 08.06.1978 2 Ob 538/78 Veröff: SZ 51/85 1 Ob 6/9... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AAußStrG §122AußStrG §125 A
Rechtssatz: Das Abhandlungsgericht ist an seine rechtskräftige Entscheidung über die Annahme der Erbserklärungen gebunden und hat bei rechtskräftiger Annahme einander widerstreitender Erbserklärungen daher nach § 125 vorzugehen; dies gilt auch dann, wenn infolge eines Widerrufs der gerichtlichen Bewilligung des Adoptionsvertrages die Eigenschaft des Angenommenen als gesetzlicher Erbe wegfällt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §608AußStrG §125 AAußStrG §126 A
Rechtssatz: Das Verlassenschaftsgericht hat auch im Falle eines Streites über Wirksamkeit und Ausmaß einer fideikommissarischen Nacherbschaft die Klägerrolle für den Erbrechtsstreit iS der §§ 125 ff AußStrG zuzuweisen. Entscheidungstexte 7 Ob 832/76 Entscheidungstext OGH 13.01.1977 7 Ob 832/76 Veröff: JBl 1978,36 = NZ 1980,5 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §608ABGB §713AußStrG §125 AAußStrG §126 Abs2 A
Rechtssatz: Ein nach der äußeren Form unbedenkliches späteres Testament, das die Rechte des fideikommissarischen Nacherben erweitert, schafft hinssichtlich der allein strittigen Differenz ein stärkeren Erbrechtstitel als das frühere Testament. Daher ist in einem solchen Fall dem Vorerben die Klägerrolle zuzuweisen (teilweise abweichend von 5 Ob 232/58 und 6 Ob 20/69). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §551AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §125 A
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Erbverzicht gültig erfolgt ist, hat nicht der Abhandlungsrichter zu entscheiden. Er hat vielmehr trotz dieses Erbverzichtes eine Erbserklärung des Verzichtenden anzunehmen und auf den ordentlichen Rechtsweg zu verweisen. Entscheidungstexte 7 Ob 665/76 Entscheidungstext OGH 16.09.1976 7 Ob 665/76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §534AußStrG §125 BZPO §226 IIB8
Rechtssatz: Das Prozeßgericht hat über die strittige Frage der Gültigkeit des Testamentes d.h. des Erbrechtstitels, auf den der Beklagte sein Erbrecht stützt, zu entscheiden. Sache des Verlassenschaftsgerichtes ist es, die sich aus der Feststellung der Ungültigkeit des vom Beklagten in Anspruch genommenen Erbrechtstitels ergebenden Schlußfolgerungen zu ziehen und dem Abhandlungsverfahren zugrundezulege... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §125 A
Rechtssatz: Wenn es notwendig ist, in einem Prozeß widersprechende Standpunkte zu klären, von deren Lösung die Fortsetzung und Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens abhängig sind, sind die Bestimmungen der §§ 125 ff AußStrG analog heranzuziehen; das gilt insbesondere, wenn im Prozeß eine im Verlassenschaftsverfahren in Anspruch genommene Noterbenstellung strittig ist. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: AußStrG §125 CZPO §411 BaZPO §411 E
Rechtssatz: Die Bindungswirkung des in einem Rechtsstreit nach Verteilung der Parteienrollen gefällten Urteile sind ausschließlich nach den Vorschriften der ZPO, allenfalls unter Berücksichtigung des materiellen Rechtes zu beurteilen. Die Frage der Wirkungen eines gerichtlichen Urteils kann aber nicht Gegenstand einer richterlichen Entscheidung sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §125 B
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung der vom Abhandlungsrichter für die Klagseinbringung gesetzten Frist hat weder den Verlust des Klagerechtes noch den Verlust materiellrechtlicher Ansprüche zur Folge; die einzige Folge ist, daß die Verlassenschaftsabhandlung ohne Berücksichtigung der auf den Rechtsweg verwiesenen Erbansprüche weitergeführt wird. Entscheidungstexte 7 Ob 181... mehr lesen...
Norm: ABGB §806AußStrG §122AußStrG §125 AAußStrG §126 A
Rechtssatz: Eine auf einen Erbrechtstitel, der zu einer Einantwortung des Nachlasses führen kann, gestützte Erbserklärung ist vom Gericht auch dann anzunehmen, wenn der sich zum Erben Erklärende die Erbschaft zunächst ausgeschlagen hat (§ 806 ABGB). Es ist dann das Verfahren nach §§ 125, 126 AußStrG einzuleiten; nur bei Beurteilung der Frage, wer den stärkeren Titel habe, ist die vorherige... mehr lesen...
Norm: AußStrG §125 CAußStrG §126 A
Rechtssatz: Die Verteilung der Parteirollen im Erbrechtsstreit ist für die Beweislastverteilung in einem solchen Prozeß nicht maßgebend. Entscheidungstexte 8 Ob 212/70 Entscheidungstext OGH 06.10.1970 8 Ob 212/70 Veröff: NZ 1972,62 1 Ob 221/71 Entscheidungstext OGH 26.08.1971 1 Ob 221/71 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §585ABGB §586AußStrG §125 CAußStrG §126 A
Rechtssatz: Für die Verteilung der Klägerrolle im Sinne des § 126 AußStrG ist es nicht maßgebend, ob zweifelsfrei ein Testament oder bloßes Kodizill vorliegen. Entscheidungstexte 8 Ob 62/70 Entscheidungstext OGH 17.03.1970 8 Ob 62/70 NZ 1971,29 5 Ob 179/71 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §799ABGB §823AußStrG §125 C
Rechtssatz: Eine Erbserklärung kann noch kein Privatrechtsverhältnis, insbesondere keinen Vertragstatbestand (wie Anerkenntnis oder Verzicht) begründen. Durch eine fehlerhafte oder nur auf einen Teil des Nachlasses beschränkte Erbserklärung ist eine spätere Erbschaftsklage des besseren Erben nicht ausgeschlossen. Entscheidungstexte 8 Ob 15/70 Entsc... mehr lesen...
Norm: AußStrG §122AußStrG §125 A
Rechtssatz: Nur wenn das Vorliegen einer Erbseinsetzung mit Bestimmtheit ausgeschlossen werden kann ist die diesbezügliche Erbserklärung im Abhandlungsverfahren nicht zu berücksichtigen; ansonsten sind die Parteirollen für den Erbrechtsstreit zu verteilen. Entscheidungstexte 6 Ob 246/68 Entscheidungstext OGH 25.09.1968 6 Ob 246/68 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §542AußStrG §122AußStrG §125 CAußStrG §126 B
Rechtssatz: Annahme der Erbserklärung der Testamentserben und Zuweisung der Klägerrolle an die gesetzlichen Erben bei strafgerichtlicher Verurteilung einer gesetzlichen Erbin wegen Vernichtung der letztwilligen Anordnung. Entscheidungstexte 8 Ob 135/68 Entscheidungstext OGH 28.05.1968 8 Ob 135/68 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §778AußStrG §122AußStrG §125 C
Rechtssatz: Die Zurückweisung der Erbserklärung auf Grund eines Testamentes wegen dessen Entkräftung gemäß § 778 ABGB ist offenbar gesetzwidrig (Mehrheitsvotum; vgl SZ 13/47). Entscheidungstexte 8 Ob 337/66 Entscheidungstext OGH 29.11.1966 8 Ob 337/66 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §125 B
Rechtssatz: Die gemäß § 125 AußStrG zur Anbringung der Erbrechtsklage erteilte richterliche Frist ist erstreckbar (GlU 5039). Entscheidungstexte 1 Ob 52/66 Entscheidungstext OGH 24.02.1966 1 Ob 52/66 SZ 39/37 4 Ob 513/69 Entscheidungstext OGH 18.03.1969 4 Ob 513/69 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §799AußStrG §122AußStrG §125 C
Rechtssatz: Das Gericht hat, solange das Verlassenschaftsverfahren anhängig ist, ohne Rücksicht auf bereits abgegebene und zu Gericht angenommene Erbserklärungen auch noch später abgegebene Erbserklärungen anzunehmen (SZ 8/98). Die gerichtliche Erklärung darüber, daß das Erbrecht ausgewiesen ist, gilt nur für so lange, als nicht ein besseres Erbrecht ausgewiesen wird. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §799AUßStrG §122AußStrG §125 C
Rechtssatz: Die Anerkennung des Erbrechtes durch das Verlassenschaftsgericht ist bei vorliegenden widersprechenden Erbserklärungen für den Erbrechtsstreit bedeutungslos (2 Ob 97/27 = NZ 1927,35). Entscheidungstexte 6 Ob 40/66 Entscheidungstext OGH 16.02.1966 6 Ob 40/66 6 Ob 237/66 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §799AußStrG §122AußStrG §125 C
Rechtssatz: Die Annahme der Erbserklärung hat zunächst bloß prozessuale Bedeutung, nämlich, daß sie dem weiteren Verfahren zugrunde gelegt wird. Sie findet aber eine materiellrechtliche Erledigung erst durch die Einantwortung (1 Ob 784/47 = JBl 1949,70). Entscheidungstexte 6 Ob 40/66 Entscheidungstext OGH 16.02.1966 6 Ob 40/66 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §125 A
Rechtssatz: Verteilung der Parteirollen und Setzung einer Frist zur Klagseinbringung ist bei Verweisung auf den Rechtsweg gemäß § 2 Abs 2 Z 7 AußStrG nur dann in analoger Anwendung der §§ 125 ff AußStrG zulässig, wenn die Fortsetzung der Verlassenschaftsabhandlung von der Entscheidung der auf den Rechtsweg verwiesenen Sache abhängt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §125 A
Rechtssatz: 1. Das Verfahren nach § 125 AußStrG ist jedenfalls auch einzuleiten, wenn der eine Erbe die ganze Verlassenschaft und der andere nur einen Teil in Anspruch nimmt. 2. Hat das Gericht für den Prozess die Rollen des Klägers und Beklagten verteilt und die Frist zur Einbringung der Klage festgesetzt, so ist die Erteilung der Einantwortung bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Erbrechtsstreites, Einhaltung der Fr... mehr lesen...