Norm
ABGB §608Rechtssatz
Im Falle einer fideikommissarischen Substitution darf die Übertragung des Eigentums nicht durchgeführt werden, wenn nicht nachgewiesen ist, daß der Vorerbe seine Verpflichtung aus der fideikommissarischen Substitution bereits vollständig erfüllt hat oder daß alle Nacherben der beantragten Grundbuchseintragung zustimmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0007947Dokumentnummer
JJR_19810702_OGH0002_0070OB00615_8100000_001