Norm: AußStrG §125 A
Rechtssatz: Zur Frage, ob bei einer Ergänzung der Erbserklärung durch Angabe eines weiteren Erbrechtstitels trotz Versäumung der zunächst erteilten Frist das Verfahren nach § 125 AußStrG neuerlich durchzuführen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 403/59 Entscheidungstext OGH 25.11.1959 6 Ob 403/59 SZ 32/155 Europea... mehr lesen...
Norm: AußStrG §125 CAußStrG §145 A
Rechtssatz: Das Vorliegen widersprechender Erbserklärungen schließt die Übertragung der Besorgung und Verwaltung der Verlassenschaft (§ 145 AußStrG, § 810 ABGB) an einen der Erben aus. Entscheidungstexte 1 Ob 198/59 Entscheidungstext OGH 05.08.1959 1 Ob 198/59 7 Ob 2254/96p Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1278ABGB §1282AußStrG §125 B
Rechtssatz: Die Erbrechtsklage ist gegen den Käufer der Erbschaft und nicht gegen den Verkäufer zu richten (die gegenteilige Meinung von Wolff in Klang 2. Auflage V. Band S 1013 wird ausdrücklich ausgelehnt). Entscheidungstexte 3 Ob 415/57 Entscheidungstext OGH 23.10.1957 3 Ob 415/57 EvBl 1958/3 S 18 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §125 A
Rechtssatz: Kein Verfahren wie bei widersprechenden Erbserklärungen, wenn der Streit nur um ein Vermächtnis geht, in diesem Fall können aber die Beteiligten ohne Verteilung der Parteirollen auf den Rechtsweg verwiesen oder es kann ihnen der Rechtsweg vorbehalten werden. Entscheidungstexte 2 Ob 88/57 Entscheidungstext OGH 15.05.1957 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §613AußStrG §121AußStrG §122AußStrG §125AußStrG §158
Rechtssatz: Der Grundsatz, dass eine in der vorgeschriebenen Form abgegebene Erbserklärung nur dann zurückzuweisen ist, wenn sie vom absoluten Nichterben, d.h. von jemanden, der gar nicht Erbe sein kann, abgegeben wurde, muss auch für den Nacherben gelten, der behauptet, dass der Substitutionsfall eingetreten sein, und daher eine Erbserklärung abgibt. Die Frage, ob der Substitution... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG §125AußStrG §126
Rechtssatz: Auch die Zuteilung der Klägerrolle an Stelle der Beklagtenrolle im Erbrechtsstreit ist als Nachteil anzusehen, der die Berücksichtigung eines verspäteten Rechtsmittels verhindert (vgl. ZBl. 1916 S. 721). Entscheidungstexte 3 Ob 551/56 Entscheidungstext OGH 21.11.1956 3 Ob 551/56 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §125 C
Rechtssatz: Wenn der Beschluß, durch den gesetzlichen Erben die Klägerrolle zugeteilt wurde, in Rechtskraft erwachsen ist, können diese auch die Annahme der Erbserklärung des Testamentserben nicht mehr bekämpfen, weil sonst dem rechtskräftigen Verweisungsbeschluß seine Grundlage entzogen wäre. Entscheidungstexte 2 Ob 604/56 Entscheidungstext OGH 14.11.1956 2 Ob... mehr lesen...
Norm: AußStrG §125 B
Rechtssatz: Das Begehren der Erbrechtsklage kann auch negativ gefaßt werden (Weiss in Klang's Komm. 2. Auflage III S 1066). Entscheidungstexte 2 Ob 235/56 Entscheidungstext OGH 11.07.1956 2 Ob 235/56 2 Ob 262/59 Entscheidungstext OGH 21.10.1959 2 Ob 262/59 Ähnlich; Veröff: JBl 1960,231 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §125
Rechtssatz: Wenn die Noterben die Forderungen des Testamentserben gegen den Nachlaß bestreiten, muß die bestrittene Forderung auf den Rechtsweg verwiesen werden. Dabei sind weder Parteienrollen noch Fristen zu bestimmen. Die Verlassenschaftsabhandlung kann durch die Uneinigkeit der Testamentserbin und der Noterben über die Verlassenschaftpassiven nicht aufgehalten werden. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §806AußStrG §125 C
Rechtssatz: Da sich ein Erbprätendent nicht einmal durch Erbsentschlagung nach Annahme der Erbserklärung seinen aus dieser Erklärung fließenden Pflichten entziehen kann, kann er auch nach Annahme der Erbserklärung nicht diese Erklärung dadurch umgehen, daß er ein widersprechendes Erbrecht als das bessere anerkennt. Ein solches Anerkenntnis kann nur im Erbrechtsprozeß abgegeben werden. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §799AußStrG §122AußStrG §125 B
Rechtssatz: Daß die Erbserklärung des Erbrechtsklägers vom Gericht noch nicht angenommen wurde, ist ohne Bedeutung. Entscheidungstexte 3 Ob 115/54 Entscheidungstext OGH 12.05.1954 3 Ob 115/54 EvBl 1954/338 S 507 = SZ 27/132 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:R... mehr lesen...
Norm: ABGB §613AußStrG §120AußStrG §125
Rechtssatz: Wenn das Abhandlungsgericht die Beiziehung der Nacherbin am Nachlaßverfahren mit der
Begründung: ablehnt, es liege keine Nacherbschaft, sondern eine Ersatzerbschaft vor, dann ist die dadurch geschaffene Lage analog jener zu behandeln, wenn ein Erbe sich nicht am Abhandlungsverfahren beteiligt oder keine Erbserklärung abgibt. Der nichtberücksichtigte Erbe (Nacherbe) kann daher klagen. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §125 C
Rechtssatz: Die "Vernehmung der Parteien" kann auch in der Form stattfinden, daß die Parteien durch schriftliche Eingaben Stellung nehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 317/53 Entscheidungstext OGH 17.06.1953 3 Ob 317/53 SZ 26/161 6 Ob 119/68 Entscheidungstext OGH 24.04.1968 6 Ob 119/68 Beisatz: Ebenso ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §125 ff B
Rechtssatz: Das Begehren der Erbrechtsklage hat auf Feststellung der Unwirksamkeit des Testamentes, nicht aber auch auf Feststellung des Erbrechtes des Klägers zu lauten. Entscheidungstexte 3 Ob 47/52 Entscheidungstext OGH 30.01.1952 3 Ob 47/52 Veröff: JBl 1952,521 = SZ 25/26 (siehe jedoch 2 Ob 61/52) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §125 B
Rechtssatz: Das Begehren der Erbrechtsklage ist auf Feststellung des Erbrechtes zu richten (siehe aber auch 3 Ob 47/52). Entscheidungstexte 2 Ob 61/52 Entscheidungstext OGH 30.01.1952 2 Ob 61/52 2 Ob 262/59 Entscheidungstext OGH 21.10.1959 2 Ob 262/59 Veröff: JBl 1960,231 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §811AußStrG §78 BAußStrG §125 AAußStrG §127 Abs1
Rechtssatz: Die Bestellung eines Nachlaßkurators hat nicht nur dann zu erfolgen, wenn keine Erbserklärungen abgegeben wurden, sondern auch wenn widersprechenden Erbserklärungen abgegeben wurden, oder wenn das Abhandlungsgericht aus welchem Grunde immer es unterlassen hat, den Erben die Besorgung des Nachlasses zu übertragen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §810AußStrG §125 CAußStrG §127 Abs2AußStrG §145 AAußStrG 2005 §173 Abs1
Rechtssatz: Wurde auf Grund widerstreitender Erbserklärungen eine Verweisung auf den Rechtsweg ausgesprochen, so kann keinem der Erbansprecher die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses überlassen werden, solange nicht im Prozessweg über die strittigen Erbrechte entscheiden oder von dem auf den Rechtsweg Verwiesenen die Frist zur Erhebung der Klage versäumt wurd... mehr lesen...
Norm: ABGB §608ABGB §1284 AaAußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §125
Rechtssatz: Die Klage auf Zuhaltung einer Übergabsverpflichtung des Erblassers kann trotz Verweisung auf den Rechtsweg durch das Abhandlungsgericht jederzeit innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 2 Ob 96/48 Entscheidungstext OGH 24.03.1948 2 Ob 96/48 SZ 21/82 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §125 AAußStrG §159AußStrG §160
Rechtssatz: Im Abhandlungsverfahren findet bei Kollision zwischen den die Gültigkeit eines Kodizills bestreitenden gesetzlichen Erben und den Vermächtnisnehmern weder eine Verweisung auf den Rechtsweg, noch eine Verteilung der Parteirollen oder eine Hemmung der Einantwortung statt. Für die Sicherstellung der privilegierten Legate ist, solange die Unwirksamkeit des Vermächtnisses ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §125 CAußStrG §174 C3
Rechtssatz: Nach Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses können Rechtsmittel von Erbansprechern, die der Abhandlung nicht zugezogen waren, nicht mehr berücksichtigt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 166/45 Entscheidungstext OGH 16.08.1946 1 Ob 166/45 JBl 1947,21 7 Ob 414/55 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §125 A
Rechtssatz: Das Verfahren nach § 125 AußStrG ist nicht einzuleiten, wenn nur über die Erbteilung gestritten wird. Entscheidungstexte 3 Ob 114/24 Entscheidungstext OGH 19.02.1924 3 Ob 114/24 SZ 6/69 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0007958 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...