Norm
ABGB §608Rechtssatz
Ein nach der äußeren Form unbedenkliches späteres Testament, das die Rechte des fideikommissarischen Nacherben erweitert, schafft hinssichtlich der allein strittigen Differenz ein stärkeren Erbrechtstitel als das frühere Testament. Daher ist in einem solchen Fall dem Vorerben die Klägerrolle zuzuweisen (teilweise abweichend von 5 Ob 232/58 und 6 Ob 20/69).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0007953Dokumentnummer
JJR_19770113_OGH0002_0070OB00832_7600000_002