RS OGH 1977/1/13 7Ob832/76, 3Ob584/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.01.1977
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Norm

ABGB §608
ABGB §713
AußStrG §125 A
AußStrG §126 Abs2 A

Rechtssatz

Ein nach der äußeren Form unbedenkliches späteres Testament, das die Rechte des fideikommissarischen Nacherben erweitert, schafft hinssichtlich der allein strittigen Differenz ein stärkeren Erbrechtstitel als das frühere Testament. Daher ist in einem solchen Fall dem Vorerben die Klägerrolle zuzuweisen (teilweise abweichend von 5 Ob 232/58 und 6 Ob 20/69).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0007953

Dokumentnummer

JJR_19770113_OGH0002_0070OB00832_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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