Norm
ABGB §810 ARechtssatz
Zum Verlassenschaftskurator, besonders bei Vorliegen widersprechender Erbserklärungen, ist eine möglichst unbefangene Person zu bestellen. Gehört zum Nachlaß eine Rechtsanwaltskanzlei, so ist die Bestellung eines Rechtsanwaltes zweckmäßig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0007957Dokumentnummer
JJR_19801009_OGH0002_0070OB00659_8000000_001