Norm
ABGB §799Rechtssatz
Eine Erbserklärung kann noch kein Privatrechtsverhältnis, insbesondere keinen Vertragstatbestand (wie Anerkenntnis oder Verzicht) begründen. Durch eine fehlerhafte oder nur auf einen Teil des Nachlasses beschränkte Erbserklärung ist eine spätere Erbschaftsklage des besseren Erben nicht ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0008009Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.07.2013