Norm
ABGB §608Rechtssatz
Eine "quasifideikommissarische Substitution" ist die Eintragung der Beschränkung des Eigentumsrechtes durch ein sogenanntes Nachfolgerecht, das ist die vertragsmäßig übernommene Verpflichtung, die Liegenschaft nur einer bestimmten Person ins Eigentum zu übertragen oder von Todes wegen zu hinterlassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0007955Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.03.2020