Norm: AußStrG 2005 §125AußStrG 2005 §127AußStrG 2005 §128
Rechtssatz: Der Betroffene hat gegen eine nicht auf seinen Antrag ergangene Umbestellung seines Sachwalters ein Rekursrecht. Dabei kann er auch durch den bisherigen Sachwalter vertreten werden (vgl 1 Ob 182/05d - RS0006229 T18). Entscheidungstexte 2 Ob 102/08a Entscheidungstext OGH 26.06.2008 2 Ob 102/08a ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §43 Abs1AußStrG 2005 §125
Rechtssatz: Im Gegensatz zu § 12 AußStrG aF lässt § 43 Abs 1 AußStrG nF die Vollstreckbarkeit, Verbindlichkeit der Feststellung oder Rechtsgestaltung (erst) mit der Rechtskraft des Beschlusses eintreten. Dies gilt - mangels einer Sonderregelung - auch für Umbestellungsbeschlüsse des Sachwalterschaftsgerichts. Die Rechtsprechung zur fehlenden Rechtsmittelbefugnis des bisherigen Sachwalters gegen den U... mehr lesen...
Norm: AußStrG §125ZPO §4ZPO §6 Abs2
Rechtssatz: Das Fehlen einer Zuweisung der Parteirollen durch das Verlassenschaftsgericht ist dem Mangel der Ermächtigung zur Prozessführung (§ 4 ZPO) vergleichbar. Beim Fehlen solcher personenbezogener Prozessvoraussetzungen ist vor einer Zurückweisung der Klage (und Aufhebung des Verfahrens als nichtig) ein Heilungsversuch zu unternehmen, indem unter Setzung einer angemessenen Frist der Auftrag erteilt wird... mehr lesen...
Norm: AußStrG aF §125 AABGB §726
Rechtssatz: Auch wenn ein testamentarisch eingesetzter Erbe vorhanden ist und eine Erbserklärung abgegeben hat, ist eine damit konkurrierende Erbserklärung eines Legatars, der Erbunwürdigkeit des Testamentserben behauptet und sein Erbrecht aus § 726 ABGB ableitet, zu Gericht anzunehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 227/04k Entscheidungstext OGH 24.11.2004... mehr lesen...
Norm: AußStrG §23AußStrG §125 AIPRG §28Vollstreckungsvertrag Österreich - Frankreich allg
Rechtssatz: Ein in Frankreich anhängiger Erbrechtsprozess begründet für die in Österreich geführte Verlassenschaftsabhandlung nicht das Prozesshindernis der Streitanhängigkeit. Entscheidungstexte 6 Ob 17/04z Entscheidungstext OGH 25.03.2004 6 Ob 17/04z ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §23AußStrG §125 AIPRG §28
Rechtssatz: Das österreichische Verlassenschaftsgericht ist für die Abhandlung des inländischen beweglichen Nachlasses eines in Frankreich verstorbenen französischen Staatsbürgers, der seinen letzten Wohnsitz in Österreich hatte, zuständig. Der Begriff "Wohnsitz" ist nach französischem Recht auszulegen. Grundsätzlich ist gemäß § 28 Abs 1 IPRG das materielle französische Erbrecht anzuwenden. Bei Mobilien k... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E2AußStrG §125 CAußStrG §130
Rechtssatz: Wenn in einem Abhandlungsverfahren der Antrag des einzigen erbserklärten Erben auf Einantwortung rechtskräftig abgewiesen und die Erblosigkeit des Nachlasses festgestellt wurde, ist der Erbansprecher im weiteren Verfahren nicht mehr Partei und daher gegen gerichtliche Verfügungen über den Nachlaß nicht rekurslegitimiert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §125 CABGB §812 K
Rechtssatz: Dem die Wirksamkeit seines Verzichts bestreitenden Noterben muss - ebenso wie dem das Vorliegen eines Enterbungsgrundes behauptenden Erben - die Möglichkeit eingeräumt werden, sein Vorbringen darzutun. Er ist dabei - ebenso wie der Erbe bei der Bescheinigung eines von ihm behaupteten Enterbungsgrundes - auf die Glaubhaftmachung mittels rasch aufnehmbarer Bescheinigungsmittel wie im Bescheinigungsverfa... mehr lesen...
Norm: AußStrG §125 BAußStrG §126 AZPO §228 FZPO §228 H3
Rechtssatz: Die Erbrechtsklage ist eine auf die Feststellung des schwächeren Erbrechtstitel des Beklagten gerichtete negative Feststellungsklage. Entscheidungstexte 6 Ob 193/98w Entscheidungstext OGH 24.09.1998 6 Ob 193/98w Veröff: SZ 71/152 3 Ob 273/02x Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AußStrG §123AußStrG §125 B
Rechtssatz: Selbst wenn noch nicht alle allenfalls als Erben berufene Personen ihre Erbserklärungen abgegeben haben, kann es zweckmäßig sein, sofort bei bereits abgegebenen widerstreitenden Erbserklärungen über die Parteirollen für den Erbrechtsstreit zu entscheiden (abgehen von GlUNF 2233). Entscheidungstexte 3 Ob 98/97a Entscheidungstext OGH 09.07... mehr lesen...
Norm: AußStrG §125 ÜbsAußStrG §125 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 125 AußStrG A) Anwendungsbereich B) Erbrechtsklage C) Diverses Informationen zu § 125 AußStrG Verweisungen: Vgl auch Entscheidungen zu §§ 121, 122, 126, 127 AußStrG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102129 Dokumentnummer JJR_19960903_OGH0002_000AUS00125_9600000_001 mehr lesen...
Norm: AußStrG §125 A
Rechtssatz: Sowohl bei Streit um die Höhe der Erbquote als auch bei bloßem Streit um die Wirksamkeit einer vom Erblasser getroffenen Erbteilungsanordnung hat eine Verweisung der Erbansprecher auf den Rechtsweg mit Zuteilung der Parteirollen zu erfolgen. Entscheidungstexte 5 Ob 127/94 Entscheidungstext OGH 08.11.1994 5 Ob 127/94 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1487AußStrG §125 C
Rechtssatz: Hat eine Verteilung der Parteirollen zu erfolgen, so beginnt die Verjährung erst mit der Zustellung der letztinstanzlichen Entscheidung über die Zuteilung der Klägerrolle. Entscheidungstexte 5 Ob 127/94 Entscheidungstext OGH 08.11.1994 5 Ob 127/94 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §122AußStrG §125
Rechtssatz: Anläßlich der Annahme einer Erbserklärung darf nicht über die dem Erbansprecher zukommende Erbquote abgesprochen werden. Eine materielle Erledigung findet nämlich die Erbserklärung immer erst durch die Einantwortung, der Akt der Annahme soll lediglich den Kreis der am Verlassenschaftsverfahren beteiligten Erbansprecher festlegen. Entscheidungstexte 5... mehr lesen...
Norm: ABGB §562AußStrG §125 C
Rechtssatz: In der ausdrücklichen Inanspruchnahme eines Erbteiles einerseits gemäß § 562 ABGB durch den gesetzlichen Erben und anderseits durch die wegen eines angeblich gegenteiligen Testierwillens dennoch die Anwachsung ihrer Erbteile behauptenden Testamentserben liegen widerstreitende Erbserklärungen, sodaß im Verlassenschaftsverfahren grundsätzlich nach § 125 AußStrG vorzugehen ist. Entschei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §238 Abs2AußStrG §247AußStrG 2005 §120AußStrG 2005 §125
Rechtssatz: § 247 AußStrG, wonach der Beschluss, mit dem der Sachwalter bestellt wird, erst mit dem Eintritt der Rechtskraft wirksam wird, gilt für die Bestellung eines einstweiligen Sachwalters nicht; diese wird mit der Zustellung wirksam. Entscheidungstexte 4 Ob 574/89 Entscheidungstext OGH 12.09.1989 4 Ob 574/89... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §125 AAußStrG §125 C
Rechtssatz: Der Wortlaut des § 125 AußStrG beantwortet keinesfalls klar und eindeutig die Frage, ob nach einer bereits erfolgten Verteilung der Parteirollen und sodann rechtskräftig abgeschlossener Prozeßführung über die Gültigkeit eines Testaments dessen nunmehr aus anderen Gründen beabsichtigte neuerliche Anfechtung zu einem neuerlichen Vorgehen nach § 125 AußStrG führen soll und zwar, obsc... mehr lesen...
Norm: AußStrG §125 B
Rechtssatz: Der Kläger muss im Erbrechtsstreit seine Aktivlegitimation nicht behaupten und beweisen. Für sie spricht prima facie, dass (auch) seine Erbserklärung zu Gericht angenommen wurde, also jedenfalls der äußeren Form nach eine letztwillige Verfügung zu seinen Gunsten vorliegt. Es ist daher Sache des Beklagten, im Erbrechtsstreit die Aktivlegitimation des Klägers zu widerlegen. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: AußStrG §125 ff BZPO §405 BIIZPO §405 DII
Rechtssatz: Im Falle einer auf Feststellung des Erbrechtes des Klägers gerichteten Erbrechtsklage ist ohne Überschreitung der Vorschrift des § 405 ZPO die Feststellung der Unwirksamkeit des Erbrechtstitels, auf den sich der Beklagte beruft (bei Abweisung des auf Feststellung des Erbrechtes des Klägers gerichteten Mehrbegehrens) möglich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §122AußStrG §125 AAußStrG §125 C
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, daß beim Vorliegen einander widersprechender Erbserklärungen kein Verfahren nach § 125 AußStrG durchzuführen und die Entscheidung vom Abhandlungsgericht selbst zu treffen sei, wenn diese Entscheidung nicht von Tatumständen abhänge, die sich nur durch ein förmliches Beweisverfahren ins Klare setzen ließen, also bloß die Lösung einer Rechtsfrage erf... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §125 C
Rechtssatz: Die Zuweisung der Entscheidung des sogenannten Erbrechtsstreites in den Aufgabenbereich des Streitrichters ist nicht als "Anwendungsfall des § 2 Abs 2 Z 7 AußStrG" zu sehen. § 125 AußStrG läßt keine Ausnahme im Sinne der Voraussetzungen des § 2 Abs 2 Z 7 AußStrG zu. Entscheidungstexte 6 Ob 6/85 Entscheidungstext OGH 28.03.1985... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1AußStrG §249AußStrG §251AußStrG 2005 §43 Abs1AußStrG 2005 §125AußStrG 2005 §127
Rechtssatz: Rechtsmittel und Rechtsmittelbefugnis sind im Sachwalterbestellungsverfahren gegenüber der allgemeinen Verfahrensbestimmung des § 9 AußStrG in den §§ 249 und 251 AußStrG gesondert geregelt. Entscheidungstexte 4 Ob 526/84 Entscheidungstext OGH 18.12.1984 4 Ob 526/84 Veröff... mehr lesen...
Norm: AußStrG §125 BZPO §492ZPO §503 Abs1 Z2 C6
Rechtssatz: Das Berufsgericht kann die bis dahin weder von den Parteien noch vom Berufungsgericht aufgeworfene Frage der richtigen Fassung des Begehrens einer Erbrechtsklage nur in einer von Amts wegen angeordneten mündlichen Verhandlung erörtern. Geschieht dies nicht, kann aber deswegen von einem Mangel des Berufungsverfahrens, der eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Strei... mehr lesen...
Norm: ABGB §604ABGB §608AußStrG §125 CAußStrG §126 A
Rechtssatz: Keinesfalls wird mit einer Entscheidung über die Parteienrollenverteilung dem Prozeßverfahren, in welchem der Streit der Erbansprecher endgültig zu klären ist, hinsichtlich der bei der Auslegung zu berücksichtigenden Tatsachengrundlage oder hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung vorgegriffen. Entscheidungstexte 6 Ob 2/84 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §604ABGB §617AußStrG §125 CAußStrG §126 C
Rechtssatz: Erscheint auf der im Verlassenschaftsverfahren vorhandenen Sachgrundlage das Erlöschen der unbestrittenermaßen angeordneten fideikommissarischen Substitution als unwahrscheinlicher als das Weiterbestehen, so ist dem das Erlöschen behauptenden Erbansprecher (Vorerben) die Klägerrolle zuzuweisen. Entscheidungstexte 6 Ob 2/84 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §586AußStrG §66AußStrG §67AußStrG §125
Rechtssatz: Die eidliche Vernehmung bietet den Parteien die Möglichkeit, Fragen an die Zeugen "vorzuschlagen". Das derart gewonnene Ergebnis der eidlichen Befragung ist dem Abhandlungsverfahren zugrundezulegen, die Gültigkeit des mündlichen Testaments kann aber gemäß § 67 AußStrG mit Erbrechtsklage bestritten werden. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §66AußStrG §67AußStrG §125 B
Rechtssatz: Das Vorgehen nach § 66 AußStrG dient ganz öffensichtlich der Ermöglichung der Meinungsbildung über die Chancen der Einbringung einer Erbrechtsklage und hat daher einer Entscheidung nach § 125 AußStrG vorauszugehen. Entscheidungstexte 1 Ob 603/83 Entscheidungstext OGH 31.08.1983 1 Ob 603/83 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §125 CABGB §722
Rechtssatz: Wer sich auf ein in Verlust geratenes Testament beruft, muss nicht nur dessen Inhalt nachweisen, sondern auch den Umstand, dass der Verlust oder die Vernichtung des Testaments auf einem Zufall beruht und nicht auf den Willen des Erblassers zurückzuführen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 732/82 Entscheidungstext OGH 27.01.1983 7 Ob 732/82 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 Abs1 E2AußStrG §125 Satz2 C
Rechtssatz: Der erbserklärte Erbe, der die ihm nach § 125 Satz 2 AußStrG gesetzte Frist verstreichen ließ, ohne die Erbrechtsklage einzubringen, hat im fortgesetzten Verlassenschaftsverfahren keine Rekurslegitimation. Entscheidungstexte 5 Ob 745/82 Entscheidungstext OGH 29.10.1982 5 Ob 745/82 1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §125 B
Rechtssatz: Keine Nichterledigung des den Kern der Erbsrechtsklage bildenden Begehrens ist es, wenn die Gültigkeit der vom Klagebegehren bezeichneten letztwilligen Verfügung zugunsten der Beklagten unerörtert bleibt, weil dem Erbrechtskläger wegen Hinfälligkeit seiner eigenen Berufung zum Erben die Anfechtungsbefugnis abzusprechen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 762/82 ... mehr lesen...