Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs2;BAO §93;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §82;FinStrG §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/08 89/16/0201 1 Stammrechtssatz Da die Einleitungsverfügung einen Bescheid darstellt (Hinweis B VfGH 9.6.1988, B 92/88), gelten gem § 56 Abs 2 FinStrG für Inhalt und Form die Vorschriften der BAO über Inhalt und Form von Bescheiden. Für die Beant... mehr lesen...
Die F & G AG brachte ihren gesamten Betrieb mit Einbringungsvertrag vom 23. September 1983 gemäß § 1 Abs. 2 Strukturverbesserungsgesetz in die Beschwerdeführerin, eine GmbH, ein. Die Einbringung erfolgte mit Wirksamkeit vom 31. Dezember 1982. Das Finanzamt für Körperschaften richtete am 14. November 1985 an die F & G AG unter anderem einen Bescheid betreffend Körperschaftsteuer 1979. Gegen diesen Bescheid erhob eine Steuerberatungsgesellschaft namens der F & G AG das R... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BAO §260 Abs2;BAO §287;BAO §93;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Gründet sich eine Berufungsentscheidung nicht auf eine Beschlußfassung des gemäß § 260 Abs 2 lit d BAO zuständigen Berufungssenates, liegt kein Bescheid vor, da unter einem Bescheid nach der Verwalt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer - ein Ehepaar - wurden für die Jahre 1979 bis 1981 als Miteigentümergemeinschaft betreffend ein in Wien gelegenes Wohnhaus steuerlich erfaßt und als sogenannte Hausgemeinschaft zur Umsatzsteuer veranlagt. Die Einkünfte aus der Liegenschaft wurden als solche aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 18 Abs. 1 lit.d BAO einheitlich und gesondert festgestellt. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung durch das Lagefinanzamt in Wien vertrat der Prüfer die Rechtsansi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §93;
Rechtssatz: Die Feststellung von gemeinschaftlich erzielten Einkünften mit 0 ist dann als Bescheid zu deuten, mit dem ausgesprochen wird, daß eine Feststellung von Einkünften zu unterbleiben hat, wenn ein solcher Bescheidwille zwar nicht dem
Spruch: , wohl aber der
Begründung: des betreffenden Bescheides zweifelsfrei entnommen werden kann (... mehr lesen...
Mit am 10. Jänner 1990 zugestellten Bescheid leitete das Finanzamt Linz gegen den Beschwerdeführer, einen Wirtschaftstreuhänder, ein Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, dieser habe als Vertreter in Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten eines Klienten vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht für die Jahre 1982 bis 1987 Geschäftsführerbezüge desselben nicht erklärt und hiedurch eine Abgabenverkürzung an Eink... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BAO §93;BAO §97 Abs1;ZustG §6;
Rechtssatz: Ein gleiches Schriftstück (hier: gleicher Bescheid) liegt dann nicht mehr vor, wenn die Behörde in der neuerlich zugestellten Ausfertigung zum Ausdruck bringt, daß keine gleiche Erledigung im Sinne des § 97 Abs 1 BAO beabsichtigt ist. Eine gegenteilige Auslegung nähme § 6 ZustG d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt in St. V. ein technisches Konstruktionsbüro, in dem sie rund 60 Dienstnehmer beschäftigt. Sie hat mit der V.AG einen vierwöchig kündbaren Rahmenvertrag für Konstruktions- und Projektierungsaufträge geschlossen, welcher die Übertragung der Ausführung von Arbeiten nach den Bestimmungen gesondert zu erteilender Einzelaufträge und eine Verpflichtung der Beschwerdeführerin vorsieht, übertragene Arbeiten nach Wahl der V.AG auch auf deren Betriebsgelände oder ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243;BAO §276 Abs1;BAO §92;BAO §93;VwRallg;
Rechtssatz: Die Zusammenfassung mehrerer Bescheide auf einem Vordruck ändert nichts daran, daß jeder einzelne der solcherart zusammengefaßten abgabenbehördlichen Bescheide selbständig im Rechtsmittelweg anfechtbar ist und unabhängig von den anderen selbständig in Rechtskraft er... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird sowohl auf den hg Beschluß vom 29. Jänner 1991, Zl 90/14/0118, als auch auf das hg Erkenntnis vom selben Tag, Zl 90/14/0112, verwiesen. Die in diesen Entscheidungen aufscheinenden Kurzbezeichnungen werden weiterhin verwendet. Nachdem das Finanzamt Spittal an der Drau die Abnahme der sich im Gewahrsame der Beschwerdeführerin befindlichen Tagesstrazzen sowie der entsprechenden Kontenentwicklungen für den Zeitraum vom 8. bis 13. September 1... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;BAO §92;BAO §93;B-VG Art130 Abs1;FinStrG §137;
Rechtssatz: Einer Erledigung einer Verwaltungsbehörde, der die ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid fehlt, kommt Bescheidcharakter nur zu, wenn sich aus dem maßgeblichen Inhalt eindeutig ergibt, daß die Behörde nicht nur ein... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 14. März 1989 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er 1985 und 1986 anläßlich von sechs konkret bezeichneten Einreisen aus Ungarn gemeinsam mit S und SR vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren (wie Uhren, Silber-, Porzellan- und Messinggegenstände), die nach Anzahl, Art u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs2;BAO §93;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 443; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/08 89/16/0201 1 Stammrechtssatz Da die Einleitungsverfügung einen Bescheid darstellt (Hinweis B VfGH 9.6.1988, B 92/88), gelten gem § 56 Abs 2 FinStrG für Inhalt und Form die Vorschriften d... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit der als Bescheid qualifizierten Erledigung vom 16. September 1987 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er als für den Versand von Briefmarken bei der Firma MN als Verantwortlicher wiederholt in den Jahren 1979 bis 1984 anläßlich des Versandes von eingangsabgabepflichtigen Sammlerbriefmark... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs2;BAO §93;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 392;
Rechtssatz: Da die Einleitungsverfügung einen Bescheid darstellt (Hinweis B VfGH 9.6.1988, B 92/88), gelten gem § 56 Abs 2 FinStrG für Inhalt und Form die Vorschriften der BAO über Inhalt und Form von Bescheiden. Für die Beantwortung der... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz an den Beschwerdeführer am 7. Oktober 1988 das folgende Schreiben gerichtet: "Sehr geehrter Herr PÜ Es wird Ihnen hiermit zur Kenntnis gebracht, daß das gegen Sie am 15.1.1981 wegen Verzollungsumgehung nach § 36 Abs. 1 FinStrG eingeleitete Finanzstrafverfahren auf Grund geänderter Rechtsansich auf Schmuggel gem. § 35 Abs. 1 FinStrG und der Begehungszeitraum der Ih... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit der als Bescheid qualifizierten Erledigung vom 19. November 1987 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er als für den Versand von Briefmarken bei der Firma N & Sohn Verantwortlicher wiederholt in den Jahren 1976 bis 1982 anläßlich des Versandes von eingangsabgabepflichtigen Sammlerbrie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 392;
Rechtssatz: Da die Einleitung eines Strafverfahrens wegen vorsätzlicher Finanzvergehen nach dem FinStrG in Bescheidform zu ergehen hat (Hinweis VfGH B 9.6.1988, B 92/88), gelten gem § 56 Abs 2 FinStrG für Inhalt und Form die Vorschriften der BAO über... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92;BAO §93;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 284;
AnwBl 1990/11, 649;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, daß die Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ("Es wird Ihnen hiermit zur Kenntnis gebracht, ...") vor dem Beschluß des VfGH vom 9.6.1988, B 92/88, keinen Bescheid darstelle. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;BAO §92;BAO §93;B-VG Art130 Abs1;FinStrG §56 Abs2;VwGG §34 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 284;
AnwBl 1990/11, 649;
Rechtssatz: Bescheidqualität iSd gem § 56 Abs 2 FinStrG sinngemäß anzuwendenden Bestimmungen der § 92, §... mehr lesen...
Index: VwGGL34002 Abgabenordnung Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56AVG §59 Abs1BAO §93LAO Krnt 1983 §71VwGG §34 Abs1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 366;
Rechtssatz: Eine Erledigung, die (als Vordruck) im ersten Teil unter der Überschrift "A. Bescheid" hinsichtlich der festgesetztenjeweiligen Höhe sowie des Gesam... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §68 Abs1;BAO §93 impl;BAO §97 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2534/79 E 21. März 1980 VwSlg 10074 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Der der materiellen Rechtskraft fähige Abspruch eines Bescheides besteht nicht nur aus dem
Spruch: des Bescheides allein, sondern aus dem
Spruch: in Verbindung mit der
Begründung: , ins... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §190;BAO §198;BAO §243;BAO §245 Abs1;BAO §245 Abs2;BAO §250 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;BAO §93;
Rechtssatz: Ein unbegründeter oder mangelhaft begründeter Bescheid ist anfechtbar und erwächst ohne Anfechtung (Berufung) in Rechtskraft, es sei denn, der Lauf der Berufungsfrist wird durch einen Antrag iSd § 245 Abs 2 BAO oder § 245 Abs 3 BAO gehemmt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §190;BAO §198;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;BAO §93;
Rechtssatz: Kommen die einzelnen Absprüche aus dem Inhalt der mit Bescheid überschriebenen Erledigung klar zum Ausdruck, so kann die zusammenfassende Bezeichnung der einzelnen Absprüche als "Bescheid" auch nicht als mißverständlich angesehen werden. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §190;BAO §198;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;BAO §93;
Rechtssatz: Die Bezeichnung mehrerer bescheidmäßiger Absprüche (zB über die Wiederaufnahme des Verfahrens und über Sachenteignungen) unter der einheitlichen Bezeichnung "Bescheid" (sogenannter "Sammelbescheid") ist zulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §190;BAO §198;BAO §243;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;BAO §93;
Rechtssatz: Die einzelnen Absprüche kommen aus einer mit "Bescheid" überschriebenen Erledigung insbesondere dann klar zum Ausdruck, wenn für jeden einzelnen Abspruch eine eigene Rechtsmittelbelehrung erteilt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288;BAO §93 Abs4;BAO §93;BAO §96;
Rechtssatz: Die allgemeinen Vorschriften über Inhalt und äußere Form der Bescheide, wie sie § 93 BAO und § 96 BAO vorsehen, gelten auch für die im Rechtsmittelverfahren zu erlassenden Bescheide, daher auch für Berufungsentscheidungen. Ein Hinweis auf die Möglichkeit einer Beschwerde beim VfGH oder VwGH in der Berufun... mehr lesen...
Mit dem an "AB" (d.i. der Beschwerdeführer) "und C" als Eigentümer des Grundstückes Nr. nnn der KG X ergangenen Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Schachendorf vom 14. November 1979 wurde gemäß den §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 27. September 1956 über die Einhebung einer Gebühr für den Anschluss an die Gemeindekanalanlagen, LGBl. für das Burgenland Nr. 1/1957, in der Fassung des Gesetzes vom 18. Oktober 1966, LGBl. Nr. 9/1967 (im folgenden: Bgld KAGebG) in Verbindung mit dem Gemei... mehr lesen...