RS Vwgh 1990/1/25 89/16/0195

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Veröffentlicht am 25.01.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §92;
BAO §93;
FinStrG §82;
FinStrG §83;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990, 284; AnwBl 1990/11, 649;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß die Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ("Es wird Ihnen hiermit zur Kenntnis gebracht, ...") vor dem Beschluß des VfGH vom 9.6.1988, B 92/88, keinen Bescheid darstelle.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160195.X02

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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