RS Vwgh 1989/4/18 87/04/0184

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §68 Abs1;
BAO §93 impl;
BAO §97 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2534/79 E 21. März 1980 VwSlg 10074 A/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Der der materiellen Rechtskraft fähige Abspruch eines Bescheides besteht nicht nur aus dem Spruch des Bescheides allein, sondern aus dem Spruch in Verbindung mit der Begründung, insoweit sich aus ihr der von der Behörde angenommene maßgebende Sachverhalt, dh der als Anknüpfungspunkt für die rechtliche Beurteilung dienende Sachverhalt ergibt.

Schlagworte

Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987040184.X03

Im RIS seit

18.04.1989

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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