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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §243;Rechtssatz
Die Zusammenfassung mehrerer Bescheide auf einem Vordruck ändert nichts daran, daß jeder einzelne der solcherart zusammengefaßten abgabenbehördlichen Bescheide selbständig im Rechtsmittelweg anfechtbar ist und unabhängig von den anderen selbständig in Rechtskraft erwachsen kann, was ebenso für die von der Abgabenbehörde erster Instanz erlassenen Berufungsvorentscheidungen gilt (Hinweis E 12.2.1975, 1930/74).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130197.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.10.2009