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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §190;Rechtssatz
Die einzelnen Absprüche kommen aus einer mit "Bescheid" überschriebenen Erledigung insbesondere dann klar zum Ausdruck, wenn für jeden einzelnen Abspruch eine eigene Rechtsmittelbelehrung erteilt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140073.X03Im RIS seit
15.03.1988