RS OGH 1991/7/9 4Ob41/91, 4Ob14/92, 4Ob100/92, 4Ob112/92, 4Ob26/95 (4Ob27/95)

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Veröffentlicht am 09.07.1991
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Norm

UrhG §78

Rechtssatz

Das Interesse an der Veröffentlichung des Lichtbildes einer im öffentlichen Leben stehenden Person kann gegeben sein, wenn das Lichtbild im Zusammenhang mit der öffentlichen Tätigkeit des Abgebildeten steht und damit selbst einen Nachrichtenwert hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0077822

Dokumentnummer

JJR_19910709_OGH0002_0040OB00041_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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