Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin Dr. Schenk sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Julius M*****, vertreten durch Gheneff Rami Sommer Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung und 10.000 EUR sA (Streitwert im Sich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1328aMedienG §7MRK Art8 IV3eMRK Art10 Abs2 IV4bMRK Art10 Abs2 IV4cUrhG §78
Rechtssatz: Wer seine privaten Lebensumstände „öffentlich gemacht" hat, indem er etwa ein Interview gibt, in dem auch private Aspekte erörtert werden, oder indem er sich „outet", kann sich nicht auf eine Verletzung seiner Privatsphäre berufen, wenn diese Umstände in der Öffentlichkeit weiter erörtert werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin des periodischen Druckwerks „Ö*****". Auf Seite 1 der Ausgabe vom 11. 1. 2008 erschien ein Bild des Klägers und seiner Ehegattin unter der Schlagzeile „Society-Eklat ist fix - Scheidung bei M*****". Im Inneren des Blattes findet sich auf den Seiten 8 und 9 ein entsprechender Bericht mit dem Titel „Julius M*****'s Ehe ist am Ende". Er ist mit einem Foto des Klägers und seiner Gattin illustriert und enthält unter anderem nachstehende Form... mehr lesen...
Norm: MRK Art8 IV3eMRK Art10 Abs2 IV4aUrhG §78
Rechtssatz: In der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Fotos und Artikeln und der Interessenabwägung zwischen Art 8 EMRK und Art 10 EMRK danach zu unterscheiden, ob die Veröffentlichungen nur dem Zweck dienten, die Neugier eines bestimmten Publikums im Hinblick auf Einzelheiten aus dem Privatleben einer bekannten Person zu befriedigen, oder ob sie als Be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin Dr. Schenk sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei lic. oec. HSG Julius M*****, vertreten durch Gheneff Rami Sommer Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei V***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Lansky, Ganzger + Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Unterlassung, 10.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist der für Buch- und Medienwirtschaft zuständige Bundesfachverband der Wirtschaftskammer Österreich. Zu seinen Aufgaben zählen die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder sowie die Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs in der Branche. Die Beklagte ist eines der führenden inländischen Unternehmen im Bereich Büroartikel-, Papier- und Buchhandel sowie Handel mit Bild- und Tonträgern sowie Unterhaltungselektronik. Ihr über Filialen vertrieb... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs1 II2MRK Art10 Abs2 IV3cStGB §111UrhG §78UrhG §87b Abs2
Rechtssatz: Die Funktion der Presse in einer demokratischen Gesellschaft ist es insbesondere, politische Vorgänge kritisch zu beleuchten und verschiedene Positionen zu wesentlichen Vorgängen wiederzugeben. Der Presse muss es dabei möglich sein, ihre vitale Rolle eines „public watchdog" in einer demokratischen Gesellschaft zu erfüllen (vgl ua EGMR 2.11.2006, Kobenter und ... mehr lesen...
Begründung: Die (Wider-)Klägerin ist Fotografin. Sie hat die aus Beilage ./H und weiter unten ersichtlichen Portraitfotos eines Mädchens im Kindergartenalter hergestellt. Einzig die Abbildung in der Mitte der zweiten Reihe (Foto Nr 5) stammt nicht von der Klägerin. Die Fotos werden von links oben beginnend mit den Nummern 1 bis 6 bezeichnet. Das Foto Nr 1 gestaltete die Klägerin in der Weise, dass sie eine Kopfneigung wählte, um das Gesicht schlanker erscheinen zu lassen. Die Lage... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift „Ö*****". Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift „K*****" (im Folgenden: Zeitung), die Zweitbeklagte ist deren Verlegerin. Die Beklagten bewerben ihr Medium seit Mitte Juni 2007 mit einer österreichweiten Plakatserie und mittels Inseraten. Sie zeigen jeweils das Bildnis eines Prominenten, wie Karl-Heinz G*****, Niki L*****, Helmut Z*****, Michael H*****, Erwin P*****, Jörg H*****... mehr lesen...
Begründung: Das Dienstverhältnis der bei der Beklagten vom 5. 7. 2004 bis 15. 11. 2005 als Verkäuferin in der Filiale Vöcklabruck beschäftigten Klägerin endete durch Dienstgeberkündigung. Sie bewarb sich danach bei verschiedenen Dienstgebern im Einzelhandel, ohne allerdings eine Anstellung zu finden. Warum sie von den Dienstgebern nicht eingestellt wurde, konnte nicht festgestellt werden. Eine der Bewerbungen erfolgte bei einer anderen Handelsgesellschaft in Vöcklabruck, bei der d... mehr lesen...
Norm: ABGB §16UrhG §78
Rechtssatz: Der Bildnisschutz ist ein Persönlichkeitsrecht im Sinn des § 16 ABGB (so schon 4 Ob 127/94; 6 Ob 287/02b). § 78 UrhG schützt ideelle und materielle Interessen; letztere aber nur dann, wenn durch die Verletzung ideeller Interessen auch materielle Interessen berührt sind. Entscheidungstexte 6 Ob 57/06k Entscheidungstext OGH 07.11.2007 6 Ob 57/06k V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der Sohn des am 14. 11. 1992 verstorbenen Fußballtrainers Ernst Happel. Dessen Nachlass wurde mit Einantwortungsurkunde vom 27. 4. 1993 dem Kläger zu zwei Drittel und der Witwe des Erblassers, Elfriede H*****, zu einem Drittel eingeantwortet. Elfriede H***** verstarb am 29. 7. 1996. Ihr Nachlass wurde mit Einantwortungsurkunde vom 25. 6. 1997 dem Kläger zur Gänze eingeantwortet. Die Beklagte brachte am 17. 8. 2004 die Sonderbriefmarke mit der Au... mehr lesen...
Norm: MedienG §7aUrhG §78
Rechtssatz: Bei der Auslegung von § 78 UrhG sind die Wertungen des § 7a MedienG zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 4 Ob 169/07t Entscheidungstext OGH 02.10.2007 4 Ob 169/07t Beisatz: So bereits 4 Ob 184/97f und 4 Ob 8/98z. (T1) 4 Ob 161/07s Entscheidungstext OGH 02.10.2007 4 Ob 161/07s ... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Die nach §78 UrhG gebotene Interessenabwägung zwischen dem Persönlichkeitsschutz des Abgebildeten und dem Veröffentlichungsinteresse des Mediums als Ausfluss der freien Meinungsäußerung fällt bei einem im Kern wahren Sachverhalt gewöhnlich zugunsten des Mediums aus. Entscheidungstexte 4 Ob 105/07f Entscheidungstext OGH 02.10.2007 4 Ob 105/07f Bem: So ber... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Das Resozialisierungsinteresse eines bedingt aus der Strafhaft entlassenen Straftäters ist für die Zulässigkeit einer Bildberichterstattung zu berücksichtigen und kann im Einzelfall das Veröffentlichungsinteresse überwiegen. Entscheidungstexte 4 Ob 169/07t Entscheidungstext OGH 02.10.2007 4 Ob 169/07t Beisatz: Hier: Kein Überwiegen des Resozialisieru... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Anlässlich der Interessenabwägung bei Beurteilung der Zulässigkeit einer Bildberichterstattung über eine strafgerichtlich verurteilte Person nach deren bedingter Haftentlassung sind der Bekanntheitsgrad der betroffenen Person, die seit der Verurteilung und der Haftentlassung vergangene Zeit, die Art des Verbrechens, der Zusammenhang zwischen dem Inhalt des Berichts und dem gezeigten Bild und die Vollständigkeit und Ko... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde am 11. 2. 1999 wegen Veruntreuung und betrügerischer Krida rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt, weil er I. sich am 9. 10. 1998 Güter, die ihm als Vorstandsvorsitzenden der R***** AG anvertraut worden waren, nämlich Banknoten und Hartgeld von ATS 69,366.997 und SFR 1 Mio der R***** dadurch mit dem Vorsatz zugeeignet hat, sich unrechtmäßig zu bereichern, dass er die Gelder dem Tresor der Zentrale der Bank entnahm und m... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte Hintergründe eines Aufsehen erregenden Kriminalfalls recherchiert und die Ergebnisse der Nebenintervenientin als Grundlage für einen Roman zur Verfügung gestellt. Die Nebenintervenientin sollte ihm dafür „50 % des Gewinns", der „aus dem Buch erzielt" würde, überlassen. Über eine mögliche Verfilmung sprachen der Kläger und die Nebenintervenientin nicht. Vom Angeklagten ließ sich der Kläger alle „Veröffentlichungsrechte" abtreten. Der Angeklagte war zunäch... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war im Jahr 1995 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Mitte 1999 wurde er bedingt entlassen. Seither hat er sich wohl verhalten, eine Familie gegründet und sich auch sonst in die Gesellschaft eingegliedert. Die Beklagte veröffentlichte Anfang 2007 Lichtbilder, die den Kläger bei „Wehrsportübungen" in den Jahren 1987 bis 1989 zeigten. Diesen Lichtbildern waren Fotos gegenübergestellt, auf denen e... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Vorstände und Geschäftsführer zweier Kapitalgesellschaften, zu deren Tätigkeitsbereichen die Vermögensberatung und die Finanzierungsvermittlung zählen. Das jüngste Projekt einer der Gesellschaften ist der Kauf einer Liegenschaft in Tirol, auf der eine Hotelanlage errichtet werden soll. Diese Gesellschaft soll als Komplementärin der zu diesem Zweck gegründeten GmbH & CO KEG den Liegenschaftskauf, die Hotelerrichtung, die Finanzierung, die langfristige ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter OLWR Dr. Peter Hübner und Mag. Canan Aytekin-Yildirim als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Werner K*****, Busfahrer, *****, vertreten durch Dr. Josef Pfurtscheller ua, Recht... mehr lesen...
Norm: ABGB §16MedienG §7MRK Art8 IV3eUrhG §78
Rechtssatz: Der höchstpersönliche Lebensbereich stellt den Kernbereich der geschützten Privatsphäre dar und ist daher einer den Eingriff rechtfertigenden Interessenabwägung regelmäßig nicht zugänglich. Dieser höchstpersönliche Kernbereich ist nicht immer eindeutig abgrenzbar, es ist aber davon auszugehen, dass jedenfalls die Gesundheit, das Sexualleben und das Leben in und mit der Familie dazu gehör... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Dr. Maria B*****, vertreten durch Freimüller/Noll/Obereder/Pilz & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagten Partei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johann S*****, vertreten durch Dr. Ulrich Polley, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei D*****, vertreten durch Gheneff - Rami - Sommer Rechtsan... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Michaela S*****, vertreten durch Dr. Clemens Gärner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Verlagsgruppe N***** Gesellschaft m.b.H., *****, vertreten ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Kläger ist ein prominenter Künstler, der in der Öffentlichkeit mehrfach freimütig über sein nicht immer den gesellschaftlichen Konventionen entsprechendes Privatleben berichtet hat. Die Beklagte hat in Zeitschriften Fotos des Klägers veröffentlicht, wobei sie im Begleittext - ohne über glaubhafte Quellen zu verfügen - Behauptungen zu seinem Privatleben aufgestellt hat, die rufschädigend sind und deren Unwahrheit erwiesen ist. Nach Auffassung der Vorinstanzen hat ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Karl P*****, vertreten durch Gheneff-Rami Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei V***** Gesellschaft m.b.H., *****, vertreten... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Profi-Bodybuilder und nimmt an Wettkämpfen teil. Die Beklagte ist Medieninhaberin einer auflagenstarken Tageszeitung. In der Ausgabe für Wien vom Sonntag, dem 14. November 2004, erschien unter der Überschrift „Anabolika per Mausklick: Doping-Handel aufgedeckt" ein Bericht über einen „schwungvollen Versandhandel mit Dopingmitteln", der mit einem Bild des Klägers im Bodybuilder-Pose mit unkenntlich gemachtem Gesicht illustriert war. Dem Bild war ein Beglei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Hans Christoph L*****, vertreten durch Lattenmayer Luks & Enzinger Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Verlagsgruppe ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Propst eines katholischen Stiftes und war bis Anfang Juli 2004 Leiter des St. Pöltner Priesterseminars. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin eines wöchentlich erscheinenden Nachrichtenmagazins, der Zweitbeklagte ist ihr journalistischer Mitarbeiter. In der Ausgabe vom 5. 7. 2004 des Magazins erschien ein Artikel des Zweitbeklagten, in dem über eine mutmaßliche Pornoaffäre im Priesterseminar berichtet wurde. Kriminalisten seien auf Fotos gestoßen, die Pri... mehr lesen...