Begründung: Die am 9.7.1960 zwischen den Verfahrensparteien geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 25.11.1986 aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners geschieden. Dieser Ehe entstammen drei Kinder, und zwar der am 12.3.1962 geborene Michael, der am 14.11.1980 geborene Johannes und der am 2.1.1983 geborene Stefan. Die Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer der im Jahre 1976 erworbenen Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** B***** mit den Gebäuden ... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82 Abs1 Z3EheG §83
Rechtssatz: Haben Ehegatten gemeinsam an einer Liegenschaft Eigentum erworben, in der sich sowohl die Ehewohnung als auch das Unternehmen eines der Ehegatten befindet, unterliegt nur der Teil der Eigentumsrechte der Aufteilung, der der Ehewohnung entspricht. Wird dem Ehegatten, der das Unternehmen führt, auch der Liegenschaftsanteil seines früheren Partners am Wohnteil zugesprochen, so verbleibt dennoch de... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Oberlandesgerichtes Wien, 2 R 143/86-44, am 12.Oktober 1987 aus dem überwiegenden Verschulden des Antragstellers geschieden. Beide Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 326 KG H*****. Diese Liegenschaft wurde während der Ehe angeschafft. Auf ihr haben die Streitteile ein Haus errichtet, das zum Teil vom Antragsteller als Ordination benützt wird. Der Rest des Hauses diente den Streitteilen als Ehewohnu... mehr lesen...
Norm: EheG §83
Rechtssatz: Die Mitarbeit der Ehegatten an einer Bautätigkeit ist nach den eingesetzten Kräften und dem Ausmaß wertschöpfender Leistungen, nicht aber nach Facharbeiterstundenlöhnen oder Hilfsarbeiterstundenlöhnen zu berücksichtigen. Die Auffassung, daß dabei gleichsam ein Zeitlohn für erbrachte Arbeitsstunden mit einem auffallend unterschiedlichen Stundensatz gebühre, ist abzulehnen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofess Hon.-Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Schinko und Dr. Jelinek als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers R***** K*****, vertreten durch Dr. Kurt Lux, Rechtsanwalt in Wien, wider die Antragsgegnerin K***** M***** K*****, vertreten durch Dr. Günter Philipp, Rechtsanwalt in Mattersburg, wegen Aufteil... mehr lesen...
Norm: EheG §83EheG §84EheG §87EheG §90 Abs1
Rechtssatz: Die Grundsätze des Aufteilungsverfahrens, wie sie in § 83 (Billigkeit, Gewicht und Umfang des Beitrages zur ehelichen Errungenschaft, Wohl der Kinder), § 84 (möglichste Trennung der Lebensbereiche der geschiedenen Ehegatten), § 87 (die Ehewohnung betreffende gerichtliche Anordnungen der Rechtsübertragung oder
Begründung: ) und § 90 Abs 1 (Bewahrungsgrundsatz: Übertragung oder
Begründung: von ... mehr lesen...
Begründung: Die am 14.März 1972 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Dornbirn vom 15. September 1988 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Der Verbindung entstammten zwei Söhne, nämlich der mittlerweile volljährige Sohn Michael, geboren am 1. Dezember 1970, und der minderjährige Markus, geboren am 6. Oktober 1978. Die Obsorge hinsichtlich des Minderjährigen steht aufgrund eines Beschlusses des Pflegschaftsgerichtes dem Vater zu. ... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §83
Rechtssatz: Die Sicherung von Vermögen (etwa als erwartetes Erbe) der geschiedenen Ehegatten für ihre aus der geschiedenen Ehe stammenden Kinder ist kein Grundsatz der Aufteilung. Entscheidungstexte 3 Ob 542/92 Entscheidungstext OGH 11.03.1992 3 Ob 542/92 Veröff: RZ 1994/4 S 16 4 Ob 200/01t Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Die von den Parteien am 22.5.1979 geschlossene Ehe, der die beiden Kinder Sylvia, geboren am 14.11.1979 und Markus, geboren am 21.6.1981, entstammen, wurde mit Urteil vom 16.12.1985 rechtskräftig geschieden. Die Frau hatte in die Ehe kein Vermögen eingebracht und war während der Ehe ausschließlich im Haushalt und mit der Kindererziehung beschäftigt. Der Mann war bereits vor der Eheschließung Eigentümer von Liegenschaften bzw Liegenschaftsanteilen, welche er teilweise dur... mehr lesen...
Norm: EheG §83
Rechtssatz: Die angemessene Berücksichtigung des Einsatzes von nicht der Aufteilung unterliegenden Mitteln bei der Anschaffung der aufzuteilenden ehelichen Ersparnisse erfolgt in der Form, daß ihr Anteil an der für den Vermögenserwerb verwendeten Summe auch vom maßgeblichen Aufteilungswert abgezogen wird. Eine lineare Berücksichtigung der eingesetzten Mittel muß schon deshalb unterbleiben, weil der Kapitaleinsatz beim Erwerb oder... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit seit 19. 9. 1989 (mit Ausnahme des Verschuldensausspruches) rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes St.Pölten vom 30. 3. 1989 geschieden. Die Antragstellerin brachte vor, die Streitteile hätten unter Aufnahme von Krediten nach der Eheschließung eine Eigentumswohnung gekauft und eingerichtet. Auch wenn die Wohnung auf den Mann laute, habe sie durch sparsame Haushaltsführung und teilweise auch durch Erwerbstätigkeit zur Zurückzahlung... mehr lesen...
Norm: EheG §83
Rechtssatz: Das mit besonders günstiger Verzinsung aufgenommene Wohnbauföderungsdarlehen belastet den Liegenschaftsanteil (Eigentumswohnung) in voller Höhe; es müßte bei Pfandfreistellung in voller Höhe ausbezahlt werden, ohne daß eine Möglichkeit der Abzinsung bestünde. Ebensowenig aber, wie daher der Barwert dieses Darlehens (= im maßgebenden Zeitpunkt aushaftender Kapitalbetrag) bei Berechnung des einen Teil der Aufteilungsmas... mehr lesen...
Begründung: Die 1967 geschlossene, beiderseits erste, kinderlos gebliebene Ehe der Parteien wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Vöcklabruck vom 23. März 1990 gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden. Die Zerrüttung der Ehe verschuldete allein der nunmehrige 47jährige Antragsgegner: er verließ im Jänner 1987 die Ehewohnung (Reihenhaus). Dem Antragsgegner wurde am 17. Dezember 1979 durch eine Siedlungsgesellschaft ein Liegenschaftsanteil mit einem Reihenhaus und einer Gara... mehr lesen...
Norm: EheG §83
Rechtssatz: Bei der Billigkeitsentscheidung ist auch auf die Verpflichtung eines Eheteils zur Wohnversorgung seines nicht der gemeinsamen Ehe entstammenden Kindes angemessen Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 6 Ob 603/91 Entscheidungstext OGH 24.10.1991 6 Ob 603/91 1 Ob 141/21y Entscheidungstext OGH 07.09.2021 1 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien hatten am 6.5.1970 vor dem Standesamt Wien-Währing die Ehe geschlossen. Diese wurde mit - in Rechtskraft erwachsenem - Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 17.2.1986, 3 Cg 370/82, aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Beide Parteien sind österreichische Staatsbürger. Der Ehe entstammt die am 25.8.1972 geborene Tochter Barbara B*****. Zur Zeit der Eheschließung hatte die Frau ihr Studium der Pharmazie beendet und war als Apothekenasp... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren vom 20. 8. 1970 bis 28. 1. 1989 verheiratet. Ein nacheheliches Aufteilungsverfahren ist anhängig. Gegenstand der Aufteilung ist unter anderem eine im Miteigentum beider Parteien stehende Liegenschaft in Graz, auf der sie während der Ehe ein Wohnhaus errichtet haben, das als Ehewohnung diente. Auf der Liegenschaft war ein der Firma Bettenreich D*****, deren Alleininhaberin die Beklagte ist, gewährter, inzwischen zur Gänze zurückbezahlter Kredit von S... mehr lesen...
Begründung: Vorweg ist darauf hinzuweisen, daß bei der vorliegenden Entscheidung die §§ 13 bis 16 AußStrG in der Fassung der WGN 1989 anzuwenden sind (Art. XLI Z 5 WGN 1989, BGBl. 1989/343). Gemäß § 14 AußStrG ist gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche... mehr lesen...
Begründung: Alfred und Ulrike B***** waren vom 11.9.1971 bis 16.12.1986 verheiratet; ihre Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Der am 27.2.1979 geborene gemeinsame Sohn Oliver befindet sich auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs der Eltern in Pflege und Erziehung des Vaters. Am 4.12.1987 beantragte Alfred B***** (in weiterer Folge Antragsteller genannt), am 15.12.1987 Ulrike B***** (in weiterer Folge Antragsgegnerin gen... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen der am 17.Mai 1955 geborenen Antragstellerin und dem am 11.November 1950 geborenen Antragsgegner am 12.Februar 1972 geschlossene Ehe wurde am 23.September 1988 aus dem überwiegenden Verschulden des Antragsgegners gemäß § 49 EheG geschieden. Aus der Ehe stammen die Kinder Sybille, geboren am 5.Juli 1972, Thomas, geboren am 21.August 1973 und Astrid, geboren am 5.Juni 1979. Die Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft mit einem im Jahr 1975 ... mehr lesen...
Norm: EheG §82EheG §83
Rechtssatz: Auf Leistungen Dritter an einen Ehegatten, die für einen Hausbau verwendet wurden, daher nicht mehr klar abgrenzbar und nicht gemäß § 82 Abs 1 Z 1 EheG von der Aufteilung ausgenommen sind, ist im Rahmen der Billigkeit Bedacht zu nehmen. Eine Änderung des Aufteilungsschlüssels ergibt sich dadurch aber nicht. Entscheidungstexte 2 Ob 581/90 Entscheidun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und die Beklagte haben am 13. Oktober 1966 die Ehe geschlossen. Sie sind österreichische Staatsbürger. Ihrer Ehe entstammen vier 1967, 1971, 1979 und 1980 geborene Kinder. Die Familie zog 1969 in das im Miteigentum der Ehegatten stehende Eigenheim. Der Mann mußte nach einem Bandscheibenleiden in Frühpension gehen und bezieht monatlich rund S 8.500,- und die Familienbeihilfen. Die Ehegatten haben keine Schulden. Der älteste Sohn arbeitet, die ältere ... mehr lesen...
Norm: EheG §54EheG §83
Rechtssatz: Die Schwierigkeit der nachehelichen Aufteilung des ehelichen Vermögens kann, weil die Aufteilung nach Billigkeit vorzunehmen sein wird (§ 83 Abs 1 EheG), allein nicht zur Annahme führen, die Auflösung der Ehe werde die Frau außergewöhnlich hart treffen. Entscheidungstexte 5 Ob 594/90 Entscheidungstext OGH 28.08.1990 5 Ob 594/90 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner unterfertigte am 8.1.1980 in Polen eine Erklärung, daß er die Antragstellerin, mit der er am 5.1.1980 in Polen die Ehe geschlossen hatte, und ihre aus erster Ehe stammende Tochter zu sich nach Österreich zum ständigen Aufenthalt einlade und sich verpflichte, für ihren Unterhalt, Wohnung und nötigenfalls für ihre ärztliche Betreuung aufzukommen. Diese Verpflichtungserklärung war Voraussetzung für die Ausreise der Antragstellerin und ihrer Tochter nach ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht die erstinstanzliche Abweisung des am 11. Juli 1989 von der geschiedenen Ehegattin gestellten Antrages auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Beide Vorinstanzen hielten den Antrag für verspätet, weil im Ehescheidungsverfahren der Ausspruch über die Ehescheidung ungeachtet des weiteren Streites über die Schuldanteile schon vor der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes r... mehr lesen...
Norm: EheG §83
Rechtssatz: Wenn das Gericht dem im Verfahren erstatteten Naturalteilungsvorschlag der Antragstellerin (hier: Einräumung der Dienstbarkeit der Wohnung an der bisherigen Ehewohnung) nicht folgt, hat es von Amts wegen zu prüfen, ob und in welcher Höhe ihr zwecks Erzielung eines billigen Aufteilungsergebnisses eine Ausgleichszahlung gebührt. Entscheidungstexte 5 Ob 563/90 ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 6.November 1976 die Ehe, aus der zwei mj. Kinder stammen. Mit notariellem Übergabsvertrag vom 28. April 1980 übergaben die Eltern der Antragstellerin den Streitteilen je zur Hälfte die Liegenschaft EZ 191 KG Landfraß im Ausmaß von 681 m2 samt einem darauf im Rohbau errichteten Wohnhaus ins Eigentum. Als Gegenleistung übernahmen die Streitteile die noch offene pfandrechtlich sichergestellte Schuld bei der K*** L***- UND H*** in der Höhe von ... mehr lesen...
Begründung: Die am 4. April 1970 geschlossene Ehe des am 19. Juli 1945 geborenen Mannes und der am 9. Juli 1944 geborenen Frau wurde mit Wirkung vom 13. Juli 1987 mit dem Ausspruch geschieden, daß beide Teile schuldig erklärt werden. Ihrer Ehe entstammt die am 27. November 1970 geborene Tochter Sabine Z***. Die geschiedenen Ehegatten sind zu je 66/12457 nach § 12 Abs 1 WEG verbundenen Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer am Haus 43 auf der Liegenschaft EZ 1104 KG 1808 Siebenhirten... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und der Antragsgegner hatten am 2.April 1964 die Ehe geschlossen. Der Ehe entstammt die Tochter Patrizia Elisabeth, die am 28.Jänner 1966 geboren wurde. Das am 9.Juni 1970 geborene Kind Angelika Elisabeth ist bald verstorben. Mit dem seit dem 23.Oktober 1985 rechtswirksamen Urteil des Landesgerichtes Salzburg GZ 3 Cg 299/85-5 wurde die Ehe der Parteien, die österreichische Staatsbürger sind, mit dem Ausspruch geschieden, daß der Mann die Zerrüttung ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem seit 8. Oktober 1985 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 25. September 1985, GZ 31 Cg 200/85-3, wurde die am 19. April 1975 zwischen den Parteien geschlossene - beiderseits zweite - Ehe aus dem gleichteiligen Verschulden der Ehegatten geschieden. Die Ehe ist kinderlos geblieben. Die eheliche Lebensgemeinschaft der Parteien wurde zu Ostern 1984 durch den Auszug der Frau aus der Ehewohnung in 1130 Wien, Schluckergasse 3/5/2, ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 27. Mai 1983, GZ. 25 Cg 46/83-7, aus dem Alleinverschulden der Frau rechtskräftig geschieden. Die Antragstellerin begehrte am 30. Juni 1983 die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens derart, daß dem Antragsgegner die vormalige Ehewohnung in 1080 Wien, Albertplatz 4, top. Nr. 16 und 18, samt Einrichtung, der Antragstellerin dagegen die dem Antragsgegner gehörige Hälfte der Liegenschaft E... mehr lesen...