Norm
EheG §81Rechtssatz
Die Sicherung von Vermögen (etwa als erwartetes Erbe) der geschiedenen Ehegatten für ihre aus der geschiedenen Ehe stammenden Kinder ist kein Grundsatz der Aufteilung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0057701Dokumentnummer
JJR_19920311_OGH0002_0030OB00542_9200000_003