Begründung: Die am 20. November 1939 geborene Frau und der am 11. August 1932 geborene Mann sind österreichische Staatsbürger. Sie haben am 20. September 1958 die Ehe geschlossen. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz hat diese Ehe mit dem seit dem 27. Jänner 1986 rechtskräftigen Urteil vom 19. Dezember 1985 mit dem Ausspruch geschieden, daß das Verschulden den Mann trifft. Die Kinder Josef M***, geboren am 10. Jänner 1959, und Kurt M***, geboren am 26. Jänner 1962, erhalte... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 26. April 1969 die Ehe, aus der der mj. Kurt E***, geboren am 9. November 1969, und der mj. Alexander E***, geboren am 19. März 1973, stammen. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 19. Juni 1984 wurde die Ehe aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden, weil er im November 1977 die häusliche Gemeinschaft aufgehoben hatte und ein ehebrecherisches Verhältnis eingegangen war. Die Antragstellerin blieb nach der... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 6.4.1983, 28 Cg 113, 205/82-11, aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden geschieden. Mit seinem am 21.6.1983 beim Erstgericht eingebrachten Antrag begehrte der Antragsteller die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens in der Weise, daß die Antragsgegnerin die Ehewohnung in Wien 3., Baumgasse 41/14/4 b, samt Inventar und der Antragsteller den PKW Manta, Baujahr 1973, b... mehr lesen...
Norm: EheG §83
Rechtssatz: Bewertungsstichtag für das zur Zeit der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft vorhandene, der Aufteilung unterliegende Vermögen ist der Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz. Wertsteigerungen, die ohne besonderes Zutun eines der beiden Ehegatten eingetreten sind, müssen berücksichtigt werden, hingegen führen Wertvermehrungen, die auf die Tätigkeit eines Ehegatten zurückzuführen sind, zu keiner Aufwertung. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Stix als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kralik, Dr. Vogel, Dr. Kropfitsch und Dr. Zehetner als Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin Verlassenschaft nach Annemarie E*****, geborene *****, Hausfrau, *****, vertreten durch Dr. Tilman Luchner, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider den Antragsgegner Johann E*****, Geschäftsführer, *****, vertre... mehr lesen...
Begründung: Die am 22.April 1959 zwischen der am 13.April 1924 geborenen Antragstellerin und dem am 27.Juli 1927 geborenen Antragsgegner geschlossene Ehe wurde aus dem überwiegenden Verschulden der Antragstellerin geschieden. Die Ehe blieb kinderlos. An ehelichem Gebrauchsvermögen und ehelichen Ersparnissen sind vorhanden die Ehewohnung (zwei zu einer Wohnung verbundene Eigentumswohnungen), in Wien 18., Messerschmidtgasse 2, samt Einrichtung, ein Pachtrecht an der Liegenschaft ein... mehr lesen...
Begründung: Die am 11. März 1969 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 16. April 1985, 13 Cg 196/83-21, aus dem Verschulden beider Ehegatten geschieden. Nach dem im Scheidungsverfahren abgeschlossenen Vergleich verzichten beide Streitteile wechselseitig auf Unterhalt, auch für den Fall geänderter Verhältnisse, unverschuldeter Not und Krankheit. Die elterlichen Rechte und Pflichten hinsichtlich der beiden ehelichen Kinder ... mehr lesen...
Norm: EheG §83
Rechtssatz: Durch Zuweisung einer billigeren Ersatzwohnung anstelle der Ehewohnung ist dieser Ehegatte benachteiligt. In diesem Fall entspricht die Aufteilung der ehelichen Geldersparnisse nach dem Verhältnis 1 : 1 daher nicht dem Gebot der Billigkeit. Entscheidungstexte 7 Ob 632/86 Entscheidungstext OGH 11.12.1986 7 Ob 632/86 ... mehr lesen...
Begründung: Nach Scheidung der am 18.10.1967 eingegangenen Ehe am 19.11.1984 gemäß § 55 Abs 1 EheG mit dem Ausspruch des Alleinverschuldens des Mannes begehrte die Antragstellerin die Übertragung der Hauptmietrechte an der Ehewohnung samt dem Hausrat. Der Mann stellte den Gegenantrag, ihm aus ehelichen Ersparnissen im Besitze der Frau eine Hälfte im Betrag von 156.900 S zuzuweisen und die Einrichtung der Ehewohnung aufzuteilen, und bot der Frau anstelle der Übertragung der Hauptm... mehr lesen...
Norm: EheG §83
Rechtssatz: Entscheidend für die Art und den Umfang der Berücksichtigung der Verschuldensentscheidung im Eheverfahren ist bei der Vermögensaufteilung nicht der Schuldausspruch an sich, wesentlich sind vielmehr die Umstände, die zur Auflösung der Ehe geführt haben. Entscheidungstexte 2 Ob 547/86 Entscheidungstext OGH 02.12.1986 2 Ob 547/86 ... mehr lesen...
Begründung: Die am 13. November 1954 zwischen den Parteien geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Korneuburg vom 10. Jänner 1985 rechtskräftig geschieden. Die Antragstellerin begehrte mit ihrem Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens eine Ausgleichszahlung im Betrage von S 1,500.000,-- für die dem Antragsgegner allein gehörige, während der Ehe gemeinsam angeschaffte Liegenschaft EZ 682 KG Hinterbrühl, deren Schätzwert S 3,5 Mio. betrage. Das übrige ehe... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 17. Februar 1986, ON 21, hat das Erstgericht 1.) die Ehewohnung in Graz, Fröhlichgasse 110/III/16, der Antragstellerin zur alleinigen Benützung zugewiesen und die Vermieterin angewiesen, das Mietverhältnis mit der Antragstellerin allein fortzusetzen, 2.) angeordnet, daß der gesamte in der Ehewohnung befindliche Hausrat der Antragstellerin verbleibt, 3.) die Antragstellerin verpflichtet, den zum 7. Oktober 1985 mit S 111.000,-- aushaftenden Abstattungsk... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin stellte am 27.10.1981 den Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, wobei sie auf die am 28.10.1980 erfolgte rechtskräftige Scheidung ihrer Ehe mit dem Antragsgegner sowie den Verbleib sämtlicher während der Ehe von den Ehegatten gemeinsam angeschafften Fahrnisse in der vom Antragsgegner benützten Ehewohnung verwies und die Berücksichtigung ihrer seit der Ehescheidung geleisteten Beiträge für die Abzahlung der während der aufrechten Eh... mehr lesen...
Begründung: Innerhalb der Jahresfrist des § 95 EheG nach Eintritt der Rechtskraft des Urteiles des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 3.November 1983, GZ.26 Cg 112/83-10, mit welchem die am 6. September 1968 geschlossene Ehe der Parteien österreichischer Staatsbürgerschaft geschieden wurde, beantragte der Mann am 21. November 1984 die gerichtliche Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens unter Berücksichtigung der vorhandenen Schulden. Er verlangte zunächst eine Ent... mehr lesen...
Begründung: Nach der am 16.11.1983 aus gleichteiligem Verschulden erfolgten Scheidung seiner am 29.1.1967 mit der Antragsgegnerin geschlossenen Ehe beantragte der Antragsteller am 17.1.1984 und 9.2.1984 die Aufteilung der während der Ehe angeschafften, in der im Hause Edling Nr. 8 gelegenen ehemaligen Ehewohnung befindlichen Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände sowie die Zahlung einer Ausgleichszahlung durch die Antragsgegnerin an ihn dafür, daß er am vorgenannten Haus bzw. auf ... mehr lesen...
Norm: EheG §83
Rechtssatz: Rein gefühlsmäßigen Aspekten (hier: ein Teil behauptet, innerlich mehr am Haus zu hängen, als der andere) ist mit Vorsicht zu begegnen. Entscheidungstexte 8 Ob 653/85 Entscheidungstext OGH 13.02.1986 8 Ob 653/85 7 Ob 605/88 Entscheidungstext OGH 30.06.1988 7 Ob 605/88 Auch ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte, das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse zwischen den Ehegatten aufzuteilen. Im Laufe des Verfahrens beantragte die Antragstellerin auch, den Antragsgegner zu einer angemessenen Abgeltung ihrer Mitarbeit in seinem Erwerb zu verhalten. Der Antragsgegner wandte zum Begehren um Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens ein, daß der Großteil des Gebrauchsvermögens von ihm angeschafft worden sei: Die Übertragung des Hälfte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf7eEheG §83 ffEheG §86 Abs2
Rechtssatz: Der einem Ehegatten nach der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe zustehende Aufteilungsanspruch genießt den gleichen Schutz gegen Beeinträchtigungen durch Dritte wie jedes andere Forderungsrecht. Liegt eine solche Verletzung des Aufteilungsanspruches eines Ehegatten vor, werden auch, unbeschadet des formellen Eigentums des Dritten, Rechte und Pflichten durch den Außerstre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Erich N*** war mit der Beklagten verheiratet. Er war Eigentümer von 67/1739-Anteilen an der Liegenschaft EZ 1037 KG Lend, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr.13 im Hause Kalvarienberggasse 89 untrennbar verbunden ist. Mit Kaufvertrag vom 26.5.1983 verkaufte Erich N*** die Eigentumswohnung um S 350.000 der Klägerin, deren Eigentumsrecht grundbücherlich einverleibt wurde. Die Beklagte bewohnt die aus drei Zimmern und Nebenräumen bestehende Eigentums... mehr lesen...
Begründung: Die am 13.November 1969 zwischen dem Antragsgegner und Helene K*** geschlossene Ehe, welcher der am 29.5.1973 geborene Antragsteller entstammt, wurde am 30.8.1983 aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden. Helene H***, die am 31.8.1983 den Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gestellt hatte, ist am 3.12.1983 verstorben. Ihr Nachlaß wurde dem Antragsgegner mit Beschluß des Bezirksgerichtes Birkfeld vom 24.5.1984 zu... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 30.Dezember 1981, 1 Cg 149,150/80-68, aus dem überwiegenden Verschulden der Antragsgegnerin geschieden. Als Eheverfehlungen der Beklagten wurde festgestellt, daß diese mit Helmut W*** und Isidor W*** die Ehe gebrochen habe und etwa seit dem Jahreswechsel 1979/80 den Haushalt nicht mehr geführt und den Kläger beschimpft und sich über ihn abfällig geäußert habe. Dem Antragsteller wurde als Eheverfehlung... mehr lesen...
Norm: EheG §83EheG §94
Rechtssatz: Es würde der Billigkeit gröblich widersprechen, würde man den Großteil des ehemaligen ehelichen Gebrauchsvermögens, darunter auch die Ehewohnung, jenem ehemaligen Ehepartner zuweisen, der auf keinen Fall in der Lage wäre, eine angemessene Ausgleichszahlung zu leisten. Entscheidungstexte 7 Ob 695/85 Entscheidungstext OGH 16.01.1986 7 Ob 695/85 ... mehr lesen...
Norm: EheG §83EheG §86
Rechtssatz: Wenn Billigkeitserwägungen dafür sprechen, kann einem Teil auch ein Wahlrecht bezüglich der Ehewohnung eingeräumt werden, ob er sie (gegen Leistung einer Ausgleichszahlung) übernimmt, oder (gegen Empfang einer Ausgleichszahlung) dem anderen überläßt. Entscheidungstexte 7 Ob 695/85 Entscheidungstext OGH 16.01.1986 7 Ob 695/85 ... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2EheG §83
Rechtssatz: Der bloße Wunsch eines ehemaligen Ehegatten, mit bereits großjährigen und selbsterhaltungsfähigen Kindern weiterhin zusammenzuwohnen, ist in die Billigkeitserwägungen solange nicht einzubeziehen, als ein solches Zusammenwohnen nicht im Hinblick auf besondere Umstände (etwa Pflegebedürftigkeit einer der beteiligte Personen) notwendig ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z1EheG §83
Rechtssatz: Leistungen von Eltern eines Ehepartners sind als wertsteigernde Aufwendungen zu berücksichtigen, vom Rechtsgrund und dem Motiv für die Leistung des Dritten hängt es aber ab, ob die Leistung als gemeinsamer Beitrag oder als solcher dieses Ehepartners zu werten ist. Entscheidungstexte 3 Ob 624/85 Entscheidungstext OGH 18.12.1985 3 Ob 624... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 9.Juni 1966 die Ehe geschlossen. Die vier gemeinsamen Kinder Astrid, geboren am 29.November 1966, Roland, geboren am 5.April 1968, Claudia, geboren am 4.Dezember 1969, und Martina, geboren am 29.April 1971, wurden von der Frau gepflegt und erzogen, die auch den gemeinsamen Haushalt der Eheleute in der Wohnung in St.Pölten, Trautsongasse 12/3, führte, bis der Mann im November 1976 die Ehewohnung verließ und auf Dauer gesondert Wohnung nahm. Am 15.4.1... mehr lesen...
Begründung: Die im Jahr 1934 geborene Antragstellerin und der im Jahr 1939 geborene Antragsgegner haben am 28.4.1974 miteinander die Ehe geschlossen. Diese wurde nach einer im Dezember 1981 erfolgten Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft mit dem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 28.9.1982, 24 Cg 48/82-21, aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden der Ehegatten geschieden. Der Antragsgegner ist Eigentümer der Liegenschaften EZ 141, 200, 262, 351 und 410... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Eisenstadt hat am 20.1.1982 die am 26.4.1960 geschlossene Ehe geschieden und ausgesprochen, daß das Verschulden an der Scheidung den Mann trifft. In dem auf Antrag der Frau am 5.7.1982 eingeleiteten Verfahren über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse kam eine Einigung der Eheleute nicht zustande. Die Frau verlangte, daß ihr aus dem Eigentum des Mannes entweder die Liegenschaft EZ 1428 in der Katastralgemeinde Neu... mehr lesen...
Begründung: Die am 21.1.1972 geschlossene Ehe der Parteien ist seit 25.9.1984 wegen Verschuldens des Mannes geschieden. Seit Dezember 1984 stehen alle im § 144 ABGB genannten elterlichen Rechte und Pflichten bezüglich des am 22.3.1972 geborenen ehelichen Kindes Markus der Mutter allein zu. Am 18.10.1984 beantragte die Frau die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, und zwar die übertragung des Alleineigentums an der nur für den Mann eingetragenen Liegenschaft EZ 4378 KG B gege... mehr lesen...
Norm: EheG §83
Rechtssatz: Auch die laufenden Auslagen für die Benützung des Vermögens wie Zahlungen für Strom, Gas und andere Betriebskosten sind bei der Aufteilung ebenfalls in Anschlag zu bringen. Entscheidungstexte 8 Ob 522/85 Entscheidungstext OGH 12.09.1985 8 Ob 522/85 5 Ob 550/88 Entscheidungstext OGH 31.05.1988 5 ... mehr lesen...