RS OGH 1991/10/24 6Ob603/91, 1Ob141/21y (1Ob144/21i)

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Veröffentlicht am 24.10.1991
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Norm

EheG §83

Rechtssatz

Bei der Billigkeitsentscheidung ist auch auf die Verpflichtung eines Eheteils zur Wohnversorgung seines nicht der gemeinsamen Ehe entstammenden Kindes angemessen Bedacht zu nehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0057756

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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