Norm: EheG §81 Abs1EheG §83EheG §94 Abs1
Rechtssatz: Vom Verkehrswert einer Sache zur Zeit der Entscheidung sind in der Regel die konnexen Schulden im Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft abzuziehen. Das Ergebnis dieser Differenz ist entsprechend dem Aufteilungsschlüssel zwischen den Ehegatten aufzuteilen. Der sich daraus errechnenden Ausgleichszahlung ist jener Betrag hinzuzurechnen, mit dem der Ehepartner, der die Sache ni... mehr lesen...
Norm: ABGB §98EheG §83EheG §91 Abs2
Rechtssatz: Investitionen in das landwirtschaftliche Unternehmen sind nach § 91 Abs 2 EheG – so schon der Wortlaut und auch die Intention des Gesetzgebers – nur insofern zu berücksichtigen, als sie auf eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnisse zurückzuführen sind. Die Mitwirkung im Erwerb des anderen (und damit die Arbeitsleistung für das Unternehmen des anderen) ist – soweit sie nicht anders abge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras, Mag. Ziegelbauer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Familienrechtssache des Antragstellers Gustav ***** L*****, vertreten durch Friedl & Holler Rechtsanwalt-Partnerschaft in Gamlitz, gegen die Antragsgegnerin Ingrid L*****, vertreten durch Dr. Ralph Forcher, Rechtsanwalt in G... mehr lesen...
Begründung: Die am ***** geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Leoben vom 17. 5. 2005 zu AZ ***** aus dem überwiegenden Verschulden des Antragstellers rechtskräftig geschieden. Die Ehewohnung befand sich auf der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Diese Liegenschaft samt darauf befindlichem Haus hat die Antragsgegnerin von ihren Eltern geerbt. Mit Schenkungsvertrag vom 27. 11. 2000 übertrug sie einen Viertelanteil an dieser Liegenschaft an den Antragstell... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Christine S*****, vertreten durch Dr. Leopold Boyer, Rechtsanwalt in Zistersdorf, gegen den Antragsgegner Rudolf S*****, vertreten durch Dr. Karl Claus & Mag. Dieter Berthold Rechtsanwaltspartnerschaft... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 20. 9. 1996 geschieden. Am 22. 5. 1997 stellte die Antragstellerin beim Erstgericht einen Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (Güteraufteilung); das Gericht möge ihr 50 % aller Vermögenswerte zuweisen. Anlässlich einer Tagsatzung am 13. 4. 2000 führten die Parteien Vergleichsgespräche und erklärten dann, dass die Vergleichsgespräche außergerichtlich weitergeführt w... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 27. Juni 1992 die kinderlos gebliebene Ehe geschlossen, die mit Urteil des Erstgerichts vom 21. März 2003 gemäß § 49 EheG aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden wurde. Beide Parteien sind österreichische Staatsbürger. Der Antragsgegner ist aufgrund des Kaufvertrags vom 17. November 1983 Miteigentümer einer Liegenschaft, mit welchen Miteigentumsanteilen das Wohnungseigentum an einer Wohnung und einem Garagenabstellplatz untrennbar verbun... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben im Jahr 1964 die Ehe geschlossen. Sie wurde mit Urteil vom 25. 7. 2000, das in seinem Scheidungsausspruch am 22. 9. 2000 rechtskräftig wurde, geschieden. Die Antragstellerin war bis kurz vor der Geburt des ältesten ihrer vier Kinder (1966) berufstätig und trug bis dahin die Lebenshaltungskosten, der Antragsgegner studierte zunächst noch. Ab 1966 widmete sich die Antragstellerin im Einverständnis mit dem Antragsgegner nur mehr dem Haushalt und der Kin... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 29. 6. 1991 geheiratet. Die Antragstellerin brachte eine damals etwa 900 m2 große Liegenschaft in die Ehe ein. Die Ehewohnung befand sich im ersten Stock des auf dieser Liegenschaft erbauten Hauses. An der Wohnung im Erdgeschoss hat die Mutter der Antragstellerin ein (verbüchertes) Wohnrecht. Rund 2 Monate nach der Eheschließung schenkte die Antragstellerin dem Antragsgegner einen Hälfteanteil an dieser Liegenschaft; gleichzeitig erwarben die E... mehr lesen...
Begründung: Die am 20. 4. 1974 geschlossene Ehe der Streitteile, der drei bereits großjährige Kinder entstammen, wurde mit Urteil des Bezirksgerichts St. Veit an der Glan vom 15. 10. 2003 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners rechtskräftig geschieden. Die Antragstellerin, die bereits am 1. 8. 2000 aus der ehelichen Wohnung ausgezogen war, beantragte am 15. 10. 2004, dem Antragsgegner im Rahmen einer nachehelichen Vermögensaufteilung gemäß §§ 81 f EheG sowie zur Abgeltung i... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Dr. Ewald K*****, vertreten durch Dr. Christoph Michael Datzik, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin Cecilia C*****, vertreten durch Mag. Wolf... mehr lesen...
Begründung: Während aufrechter Ehe wurde der Antragsgegnerin von ihrem Vater eine Liegenschaft geschenkt. Zwei Jahre vor Beendigung der ehelichen Gemeinschaft übertrug sie dem Antragssteller schenkungsweise einen Hälfteanteil des Grundstücks. Die Ehe der Parteien wurde aus überwiegendem Verschulden des Antragstellers mit Urteil vom 3. 9. 2002 geschieden. Aufgrund des Aufteilungsantrages vom 16. 9. 2002 wurde die Liegenschaft samt „Ehewohnung" der dort mit ihren drei ehelichen Kinder... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Ing. Mag. Lukas B*****, vertreten durch DDr. Jörg Christian Horwath, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die Antragsgegnerin Mag. Ilse B*****, vertreten ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende, durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Rosa Maria S***** , vertreten durch Dr. Christoph Haffner, Rechtsanwalt in Amstetten, gegen den Antragsgegner Ing. Friedrich S*****, vertreten durch Dr. Johan... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 3. August 2001 aus dem alleinigen Verschulden des Antragstellers geschieden. Das Urteil wurde mit 24. Dezember 2001 rechtskräftig. Der Mann begehrte die Abgeltung seiner Mitwirkung im Betrieb der Frau im Umfang von 7.000 S monatlich für die Zeit von Oktober 1995 bis Dezember 2001. Er habe ihr nicht nur seine Liegenschaftshälfte zu ihrem Gewerbebetrieb zur Verfügung gestellt, sondern auch in diesem mitgearbeitet. In der Folge beantragte ... mehr lesen...
Begründung: Die im August 1977 geschlossene Ehe der Streitteile, der vier Kinder entsprossen, wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Döbling vom 28. 9. 1994 aus dem Verschulden beider Teile rechtskräftig geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft hatte mit dem Auszug der Antragsgegnerin aus der Ehewohnung am 5. 7. 1994 geendet. Der Antragsteller "erbte" nach dem Tod seines Vaters je zur Hälfte mit seinem Bruder ein Kajütboot, eine Liegenschaft in Maria Anzbach und eine weitere Liegen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, dass den Geschädigten auch im Amtshaftungsverfahren grundsätzlich die Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen dem haftungsbegründenden Ereigni... mehr lesen...
Begründung: Die im Mai 1969 geschlossene Ehe der Streitteile, der vier Kinder entstammen, wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 3. 9. 1997 aus gleichteiligem Verschulden rechtskräftig geschieden. Wesentlicher Bestandteil des ehelichen Vermögens ist die Liegenschaft EZ ***** Grundbuch W***** (künftig: Liegenschaft), auf der das bis zur Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft am 11. 3. 1996 als Ehewohnung dienende Einfamilienhaus steht. Die Großeltern der A... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zutreffend hat das Rekursgericht den Ausführungen des Antragsgegners zu § 226 ZPO entgegengehalten, dass in einem außerstreitigen Verfahren, in dem ein Ehegatte die Zahlung einer ziffernmäßig bestimmten Ausgleichszahlung geltend macht, nichts dagegen spricht, das nach Ansicht des Antragstellers aufzuteilende Vermögen im Einzelnen zu bezeichnen und schließlich einen Pauschalbetrag geltend zu machen. Eine Ausgleichszahlung... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber vermag eine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 14 Abs 1 AußStrG nicht aufzuzeigen: Der Revisionsrekurswerber vermag eine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG nicht aufzuzeigen: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Rekursgerichts beruht auf den für die Aufteilung nach § 83 EheG maßgebenden Leitlinien der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs. Danach ist eine allfällige Ausgle... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte dem Antragsteller und Antragsgegner (im Folgenden nur: Antragsteller) eine Ausgleichszahlung von 143.000 EUR zu. Das Rekursgericht änderte diesen Beschluss dahin ab, dass es dem Antragsteller nur eine Ausgleichszahlung von 100.000 EUR samt 4 % Zinsen "vom aushaftenden Betrag ab Fälligkeit" zuerkannte. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile heirateten 1993; mit Urteil des Bezirksgerichts Bruck an der Mur vom 6. 4. 2001, 5 C 100/00h-17, wurde die Ehe aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Die gemeinsamen Kinder wurden 1992 und 1993 geboren. Die Ehewohnung der Streitteile befand sich in einem Einfamilienhaus, das die Antragsgegnerin 1996 von ihrem Vater geschenkt erhalten hatte. Zu Gunsten des Vaters ist ein Belastungs- und Veräußerungsverbot einverleibt. Das Haus war im Schenkungszeitpu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die nach dem Grundsatz der Billigkeit vorzunehmende Aufteilung nach § 83 EheG hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nur dann vor, wenn dargetan wird, dass die zweite Instanz bei Beurteilung dieses Einzelfalls in Überschreitung des Ermessensbereiches von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen ist (vgl RIS-Justiz RS0113732; OGH 28. 6. 2000, 6 Ob 229/99s mwN = EFSlg 75.626; NZ 1... mehr lesen...
Begründung: Die am 28. 8. 1969 geschlossene Ehe der Streitteile, der drei Kinder entstammen, wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes H***** vom 20. 7. 1994 rechtskräftig geschieden. Den wesentlichsten Bestandteil des ehelichen Vermögens bildet die Liegenschaft EZ 425 des GB A***** (im Folgenden EZ 425), auf der sich unter anderem das bis zur Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft im Jahr 1991 als Ehewohnung dienende Einfamilienhaus befindet. Die Liegenschaft wurde im Jahr 1977 vom seine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** O***** mit dem darauf erbauten Haus H*****, V*****straße 27. Die Ehe der Streitteile wurde aus dem Verschulden des Mannes geschieden, ein Verfahren nach den §§ 81 ff EheG hat nicht stattgefunden. Der Ehe entstammen die minderjährigen Kinder Jasmin, geboren am 6. 6. 1986 und Tamara, geboren am 22. 2. 1989. Die Obsorge über die beiden Kinder kommt aufgrund des rechtskräftigen gerichtlichen Besch... mehr lesen...
Begründung: Die am 23. 5. 1985 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 14. 6. 1999 aus gleichteiligen Verschulden geschieden. Die Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer eines Einfamilienhauses mit Garten, das sie während ihrer Ehe errichtet haben. In dem anlässlich ihrer Scheidung geschlossenen Vergleich räumte die Frau dem Mann bezüglich der Aufteilung der gemeinsamen Liegenschaft das Wahlrecht ein. Es wurde festgehalten, dass der Hausrat zwischen den ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden zum Zeitpunkt ihrer Eheschließung im März 1973 berufstätigen Streitparteien brachten kein nennenswertes Vermögen oder Ersparnisse in die Ehe ein. Die Antragstellerin kümmerte sich dann ab der Geburt des zweiten Kindes im März 1979 bis September 1987 im Wesentlichen ausschließlich um den Haushalt und war danach wieder beruflich tätig. Dabei erzielte sie mit ein monatliches Durchschnittseinkommen zwischen S 15.000,-- bis S 18.000,-- netto. Der Antragsgegner ... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82EheG §83
Rechtssatz: Bei Liegenschaftsschenkungen unter Ehegatten bleibt im Allgemeinen der Wert der Liegenschaft bei der Ermittlung des dem Geschenkgeber aufzuerlegenden Ausgleichsbetrags weitestgehend außer Ansatz. Steht aber eine beiden Ehegatten zu Wohnzwecken dienende Liegenschaft auf Grund einer Schenkung während aufrechter Ehe im Miteigentum der Ehegatten, kann im Rahmen des Aufteilungsverfahrens nach §§ 81 ff EheG ... mehr lesen...
Begründung: zu 1. Die vom Antragsgegner zulässigerweise (§ 16 Abs 4 AußStrG) erstattete Rekursbeantwortung wurde seinen Vertretern am 6. 8. 2001 zugestellt. Der Rechtsmittelgegenschriftsatz wurde hingegen erst am 22. 8. 2001 zur Post gegeben. Damit ist die im Außerstreitverfahren gem § 11 Abs 1 AußStrG uneingeschränkt geltende 14-tägige Rechtsmittelfrist (Mayr/Fucik, Verfahren außer Streitsachen, § 11 Rz 2), die schon wegen des Grundsatzes der Waffengleichheit auch zur Erstat... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §83
Rechtssatz: Unter bestimmten Umständen kann eine Zivilteilung von § 81 Abs 2 EheG unterfallenden Gegenständen angeordnet werden, etwa wenn ein wertvolles Gut zu teilen ist, keiner der beiden Ehegatten in der Lage ist, eine angemessene Ausgleichszahlung zu leisten und auch keine zwingenden
Gründe: dafür vorhanden sind, unter Außerachtlassung des Wertes das Objekt einem der beiden Teile zuzuweisen. Die in § 86 EheG als mögli... mehr lesen...