RS OGH 1990/5/15 5Ob563/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.1990
beobachten
merken

Norm

EheG §83

Rechtssatz

Wenn das Gericht dem im Verfahren erstatteten Naturalteilungsvorschlag der Antragstellerin (hier: Einräumung der Dienstbarkeit der Wohnung an der bisherigen Ehewohnung) nicht folgt, hat es von Amts wegen zu prüfen, ob und in welcher Höhe ihr zwecks Erzielung eines billigen Aufteilungsergebnisses eine Ausgleichszahlung gebührt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0057739

Dokumentnummer

JJR_19900515_OGH0002_0050OB00563_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten