Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;EheG §23;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997191139.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AVG §38;AVG §69 Abs1 Z3;EheG §23;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;ZPO §483 Abs3;ZPO §483a;
Rechtssatz: Eine Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht (im Eheverfahren gemäß § 483 Abs 3 in Verbindung mit § 483a ZPO) ist mit der Wirkung verbunden, dass der selbe Anspruch zwischen den selben Parteien ni... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die über Sichtvermerke und zuletzt über eine Aufenthaltsbewilligung mit Gültigkeit vom 1. März 1995 bis 15. Dezember 1995 verfügte, beantragte am 31. Oktober 1995 die Verlängerung der ihr zuletzt erteilten Aufenthaltsbewilligung. In diesem Verfahren gab der Ehegatte der Beschwerdeführerin (im Wesentlichen) an, die Ehe sei eine reine Formehe mit dem Zweck gewesen, der Beschwerdeführerin die Möglichkeit zu verschaffen, einen Befreiungsschein zu bekommen und damit... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;EheG §23;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997191584.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 15. November 1995 die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zum Aufenthaltszweck der selbstständigen Tätigkeit als Heimhilfe. In ihrem Antrag gab sie an, seit 5. September 1995 mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet zu sein. Aus einer Niederschrift der Behörde erster Instanz über die Einvernahme des Ehegatten der Beschwerdeführerin vom 9. Jänner 1996 geht hervor, dass dieser seine Ehegattin im Prater kennen gelernt habe. Er habe gehei... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AVG §58 Abs2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997191111.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der zuletzt über einen Wiedereinreisesichtvermerk vom 22. Juni 1993 bis 25. März 1995 verfügte, beantragte am 2. Dezember 1994 die Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz. Dieser Antrag wurde mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 6. Februar 1996 abgewiesen. Der Beschwerdeführer beantragte am 25. Oktober 1996 neuerlich die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des La... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 9. Oktober 1996, bei der Aufenthaltsbehörde erster Instanz eingelangt am 28. Oktober 1996, die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung und gab als Aufenthaltszweck den der Familiengemeinschaft mit ihrem österreichischen Ehegatten an. Der Landeshauptmann von Wien wies diesen Antrag mit Bescheid vom 23. Jänner 1997 gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes 1992 (FrG) ab. Begründet wurde dies... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der zuletzt über eine Aufenthaltsbewilligung mit Gültigkeit vom 8. März 1994 bis 8. Oktober 1994 verfügte, beantragte am 3. Oktober 1994 die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 6. Dezember 1995 im Instanzenzug gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen mangelnden Unterhaltes abgewiesen. Der Beschwerdeführer beantragte daraufhin mit Schrif... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;EheG §23;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Der Versagungsgrund nach § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 ist auf Grund einer vom Fremden mit einer österreichischen Staatsbürgerin ausschließlich zum Zweck der Erlangung fremdenrechtlich bedeutsamer Berechtigungen eingegangenen Ehe, die für nichtig erklärt wurde, auch dann gerechtfertigt, wenn der Ehea... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AVG §60;EheG §23;FrG 1997 §10 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997191332.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AVG §60;EheG §23;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997191306.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Ein von der Beschwerdeführerin erstmals am 30. März 1994 (Einlangen bei der erstinstanzlichen Behörde) im Wege der österreichischen Botschaft in Zagreb eingebrachter Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 7. April 1995 gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes und § 10 Abs. 1 Z. 2 des Fremdengesetzes abgewiesen. In weiterer Folge verfügte die Beschwerdeführerin über ein... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;MRK Art8;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997191498.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 13. Mai 1997 wurde die Beschwerdeführerin als Ehegattin des hilfsbedürftigten R. K. gemäß § 10 des Vorarlberger Sozialhilfegesetzes (SHG) LGBl. Nr. 26/1971, in Verbindung mit § 94 ABGB verpflichtet, zur teilweisen Deckung der für R. K. anfallenden Sozialhilfekosten ab 1. November 1996 Kostenersatzzahlungen zu leisten, und zwar einen monatlichen Kostenbeitrag von S 4.332,-- und eine Kostenbeitrags-Nachzahlung (1. November 1996 bis 30.... mehr lesen...
Index: L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht
Norm: ABGB §94;EheG §23;EheG §27;SHG Vlbg 1971 §10;VwRallg;
Rechtssatz: Das Bestehen und Ausmaß der Unterhaltspflicht richten sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (Hinweis E 14.11.1995, 93/08/0199). Schlagworte Anzuwend... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die zuletzt über einen Wiedereinreisesichtvermerk vom 18. Oktober 1991 bis 15. Oktober 1994 verfügte, beantragte am 16. September 1994 die Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz. Dieser Antrag wurde mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 7. Februar 1995 abgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 20. Juli 1995, Zl. 95/18/0757, als unbegründet abgewiese... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §10 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/12/18 97/19/1402 1
(hier: der Eheabschluss lag rund fünf Jahre und vier Monate zurück;
hier: auch der Umstand, dass die Fremde gerichtlich unbescholten
und auch verwaltungsstrafrechtlich nicht negativ in Erscheinung
getreten ist, kann nicht zu ihren Gunsten ausschlagen) ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin verfügte nach der Aktenlage über eine vom 29. Juli 1993 bis zum 29. Juli 1995 gültige Aufenthaltsbewilligung. Ihr am 16. Juni 1995 gestellter Antrag auf Verlängerung dieser Bewilligung wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 3. Oktober 1995 gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) iVm § 10 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes 1992 (FrG) wegen Eingehens einer "Scheinehe" abgewiesen. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Am 3. Juli 1996 stel... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte bei der österreichischen Botschaft in Belgrad einen als "Erstantrag" bezeichneten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, der am 24. Juli 1995 beim Magistrat der Stadt Wien einlangte. Als Aufenthaltszweck gab die Beschwerdeführerin "Familienzusammenführung bzw. Familiengemeinschaft", und zwar mit ihrem Ehegatten, einem österreichischen Staatsbürger, mit dem sie seit 9. November 1993 verheiratet sei, an. Der Landeshauptmann von Wien wies d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 8. September 1995 beim österreichischen Generalkonsulat in München einen als "Erstantrag" bezeichneten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, der am 19. September 1995 beim Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg einlangte. Als Aufenthaltszweck gab die Beschwerdeführerin Familienzusammenführung bzw. Familiengemeinschaft mit ihrem Ehegatten, einem österreichischen Staatsbürger, an. Mit Schreiben vom 10. Juni 1996 hielt der Magistrat de... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte durch einen Rechtsvertreter einen als "Erstantrag" bezeichneten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, der am 17. Mai 1996 beim Magistrat der Stadt Wien einlangte. Als Aufenthaltszweck gab die Beschwerdeführerin Familienzusammenführung bzw. Familiengemeinschaft, und zwar mit ihrem Ehegatten, einem österreichischen Staatsbürger, an. Anlässlich einer niederschriftlichen Einvernahme beim Magistrat der Stadt Wien am 26. August 1996 gab der Ehegat... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte durch einen Rechtsvertreter am 30. Juli 1996 einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit. Beigelegt war dem Antrag die Kopie einer Heiratsurkunde, derzufolge die Beschwerdeführerin am 13. Mai 1993 in Wien geheiratet hat. Weiters war dem Antrag beigelegt die Kopie eines für die Beschwerdeführerin ausgestellten, vom 18. Mai 1993 bis zum 17. Mai 1998 gültigen Befreiungsscheines. In ... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AVG §58 Abs2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997191357.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;MRK Art8 Abs1;MRK Art8 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997191755.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;MRK Art8 Abs1;MRK Art8 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997191314.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AVG §38;AVG §58 Abs2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §10 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/12/18 96/19/1201 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Annahme der fremdenrechtlichen Konsequenz bei rechtsmißbräuchlichem Eingehen einer Ehe ist die eindeutige (Hinweis E 12.11.1996, 96/19/1601) und mäng... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AVG §58 Abs2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §10 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/12/18 96/19/1201 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Voraussetzung für die Annahme der fremdenrechtlichen Konsequenz bei rechtsmißbräuchlichem Eingehen einer Ehe ist die eindeutige (Hinweis E 12.11.1996, 96/19... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 30. Dezember 1998 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine jugoslawische Staatsangehörige, gemäß § 36 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 9 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Die Beschwerdeführerin befinde sich seit Jänner 1991 in Österreich. Sie habe zunächst nach Vorlage von Verpflichtungs... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: EheG §23;EheG §27;FrG 1997 §36 Abs2 Z9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/04/16 99/18/0044 1
(hier nur der letzte Satz) Stammrechtssatz Die Heiratsurkunde und der Scheidungsbeschluss beweisen als öffentliche Urkunden lediglich die Tatsache und den Zeitpunkt der Eheschließung sowie der Ehescheidung, entfalten hingegen keine Beweiskraft für Frag... mehr lesen...