Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303;BAO §307 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0162 E 3. Dezember 1986 RS 1 Stammrechtssatz Auch wenn § 307 Abs1 BAO die Verbindung des Wiederaufnahmsbescheides mit dem neuen Sachbescheid anordnet, ist jeder dieser beiden Bescheide für sich einer Berufung zugänglich, wie auch jeder dieser Bescheide für sich der Rechtskraft teilhaftig werde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt. In den Streitjahren (1977 bis 1982) war er sowohl selbständig als auch unselbständig, auch als Leiter einer Abteilung einer Universitätsklinik, tätig. In seinen Umsatzsteuererklärungen für die Streitjahre wies er unter anderem die Honorare, die er von in die Sonderklasse der Krankenanstalt aufgenommenen Patienten vereinnahmte ("Sondergebühren"), als steuerpflichtige Umsätze aus. Das Finanzamt veranlagte den Beschwerdeführer in den Streitjahren antrag... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303;BAO §307 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 288; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0162 E 3. Dezember 1986 RS 1 Stammrechtssatz Auch wenn § 307 Abs1 BAO die Verbindung des Wiederaufnahmsbescheides mit dem neuen Sachbescheid anordnet, ist jeder dieser beiden Bescheide für sich einer Berufung zugänglich, wie auch jeder di... mehr lesen...
Die Ehegattin des Beschwerdeführers gründete im Jahr 1963 einen Wildbrethandel. Die von ihr erzielten Betriebsergebnisse sind allerdings erst seit dem Jahr 1973 aktenkundig. In den Jahren 1973 bis 1978 erzielte sie nur Verluste, die insgesamt rund 548.000 S betrugen; außer diesen negativen Einkünften aus Gewerbebetrieb bezog sie keine Einkünfte. Mit Wirkung ab 1. Jänner 1979 übernahm der Beschwerdeführer, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, den bestehenden Wildbre... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303;BAO §307 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 414;
Rechtssatz: Bei Berufungen, die sowohl gegen Wiederaufnahmebescheide als auch gegen Sachbescheide gerichtet sind, ist zunächst über die Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide zu entscheiden (Hinweis E 9.11.1983, 82/13/0038). European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303;BAO §307 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 414; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0162 E 3. Dezember 1986 RS 1 Stammrechtssatz Auch wenn § 307 Abs1 BAO die Verbindung des Wiederaufnahmsbescheides mit dem neuen Sachbescheid anordnet, ist jeder dieser beiden Bescheide für sich einer Berufung zugänglich, wie auch jeder di... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH fand für die Zeit vom 1. Jänner 1978 bis 31. Dezember 1982 eine Lohnsteuerprüfung statt, bei der unter anderem festgestellt wurde, daß ein an den Geschäftsführer H. unter dem Rechtstitel "Abfertigung" im September 1981 ausbezahlter und gemäß § 67 EStG begünstigt versteuerter Betrag von S 175.392,-- in Wahrheit nicht als Abfertigung anzusehen gewesen sei. Der Prüfer versteuerte einen Teil dieses Betrages unter Anwendung des § 67 Abs. 2 EStG als sonstige... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288;BAO §303 Abs1;BAO §307 Abs1; Beachte Besprechung in:
SWK 15/1990, R 88;
ÖStZB 1990, 339;
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist als eigener und gesondert anfechtbarer Bescheid anzusehen, wenn auch § 307 Abs 1 BAO normiert, daß mit dem die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligenden oder verfügenden Bescheid unter gleich... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 339;
Rechtssatz: Ein erstinstanzlicher Bescheid kann mit einer Berufungsentscheidung auch verbösert werden, sodass durchaus der Fall denkbar ist, dass ein Abgabenpflichtiger zwar die Wiederaufnahme eines Verfahrens mit Berufung bekämpfen will, weil er an einem Weiterbestand des ursprünglic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 181; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0062 E 12. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Der die Wiederaufnahme bewilligende Bescheid und der damit zu verbindende neue Sachbescheid sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH jeder für sich einer Berufung zugänglich bzw können jeder für sic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 lita;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Bezieht sich eine Eingabe, in der eine Berufung erhoben und gleichzeitig angekündigt wird, nur auf einen Bescheid, laut dem Abgaben gemäß einer Betriebsprüfung verbucht wurden, und erwähnt sie den Wiederaufnahmebescheid mit keinem Wort, so kann sie jedenfall... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 199;
Rechtssatz: Der die Wiederaufnahme bewilligende Bescheid und der damit zu verbindende neue Sachbescheid sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH jeder für sich einer Berufung zugänglich bzw können jeder für sich - wenn keine Anfechtung erfolgt - der Rechtskraft teilhaftig werden. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;BAO §307 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Es widerspricht dem Gesetz, eine Berufung gegen die Wiederaufnahme unerledigt zu lassen und vorerst über die Berufung gegen den neuen Sachbescheid abzusprechen. Diese inhaltliche Rechtswidrigkeit ist vom VwGH im Rahmen des Beschwerdepunktes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 164; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/13/0038 E 9. November 1983 RS 1 Stammrechtssatz Eine Entscheidung in der Sache selbst über eine Berufung gegen den im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Sachbescheid ohne gleichzeitige Entscheidung über die Berufung gegen den Wiederaufnahmebes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 66;
Rechtssatz: Hat die Berufungsbehörde die Sachentscheidung über die Berufung gegen den die Wiederaufnahme des Verfahrens verfügenden Bescheid zu Unrecht verweigert und damit über die Berechtigung der Wiederaufnahme nicht entschieden, dann ist auch der von ihr in der Sache selbst gefällt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §190;BAO §198;BAO §243;BAO §245 Abs1;BAO §245 Abs2;BAO §250 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;BAO §93;
Rechtssatz: Ein unbegründeter oder mangelhaft begründeter Bescheid ist anfechtbar und erwächst ohne Anfechtung (Berufung) in Rechtskraft, es sei denn, der Lauf der Berufungsfrist wird durch einen Antrag iSd § 245 Abs 2 BAO oder § 245 Abs 3 BAO gehemmt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §190;BAO §198;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;BAO §93;
Rechtssatz: Kommen die einzelnen Absprüche aus dem Inhalt der mit Bescheid überschriebenen Erledigung klar zum Ausdruck, so kann die zusammenfassende Bezeichnung der einzelnen Absprüche als "Bescheid" auch nicht als mißverständlich angesehen werden. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §190;BAO §198;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;BAO §93;
Rechtssatz: Die Bezeichnung mehrerer bescheidmäßiger Absprüche (zB über die Wiederaufnahme des Verfahrens und über Sachenteignungen) unter der einheitlichen Bezeichnung "Bescheid" (sogenannter "Sammelbescheid") ist zulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §190;BAO §198;BAO §243;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;BAO §93;
Rechtssatz: Die einzelnen Absprüche kommen aus einer mit "Bescheid" überschriebenen Erledigung insbesondere dann klar zum Ausdruck, wenn für jeden einzelnen Abspruch eine eigene Rechtsmittelbelehrung erteilt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0162 E 3. Dezember 1986 RS 1 Stammrechtssatz Auch wenn § 307 Abs1 BAO die Verbindung des Wiederaufnahmsbescheides mit dem neuen Sachbescheid anordnet, ist jeder dieser beiden Bescheide für sich einer Berufung zugänglich, wie auch jeder dieser Bescheide für sich der Rechtskraft teilhaftig werden kann. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §307 Abs1;BewG 1955 §22 Abs1;
Rechtssatz: Die im konkreten Fall zur Nachfeststellung des Einheitswertes verfügte Wiederaufnahme eines Abgabenverfahrens kann, selbst wenn sie unzulässig gewesen wäre, in einem Rechtsmittelverfahren, in dem nur die Sachentscheidung (die Neufestsetzung des Einheitswertes) angefochten wird, nicht mehr rüc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1;
Rechtssatz: Auch wenn § 307 Abs1 BAO die Verbindung des Wiederaufnahmsbescheides mit dem neuen Sachbescheid anordnet, ist jeder dieser beiden Bescheide für sich einer Berufung zugänglich, wie auch jeder dieser Bescheide für sich der Rechtskraft teilhaftig werden kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1;
Rechtssatz: In einer Berufungsentscheidung können die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Sachentscheidung nur verbunden werden, wenn tatsächlich sowohl die Wiederaufnahme des Verfahrens als auch die Sachentscheidung mit Berufung angefochten sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin überreichte am 31. März 1982 beim zuständigen Finanzamt eine „Einkommensteuererklärung für 1973 und 1974“, in der sie als „Sonstige Einkünfte“ eine einmalige Kreditvermittlungsprovision in der Höhe von S 560.000,-- angab. Dieser Einkommensteuererklärung legte die Beschwerdeführerin u.a. die Kopie eines von ihr an die „W“ GmbH gerichteten, mit 16. Dezember 1981 datierten Schreibens folgenden Inhaltes bei: „Betrifft: Kreditvermittlungsprovision Rechnung Durch mein... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/13/0038 E 9. November 1983 RS 1 Stammrechtssatz Eine Entscheidung in der Sache selbst über eine Berufung gegen den im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Sachbescheid ohne gleichzeitige Entscheidung über die Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid verstößt gegen § 307 Abs 1 BAO (Hinw... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 21. 12. 1964 von Dr. Elfriede V. die Liegenschaft EZ nnnn der KG M. um einen Kaufpreis von S 2,500.000,--. Gem Pkt V dieses Vertrags behielt sich die Beschwerdeführerin das Recht vor, innerhalb von zwei Jahren ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Der Abschluss dieses Kaufvertrags wurde von der Beschwerdeführerin am 7. 1. 1965, sohin um drei Tage verspätet, dem FA für Gebühren und Verkehrssteuern in Wien ohne ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 21. Dezember 1964 von Dr. Elfriede V. die Liegenschaft EZ. nnnn, vorgetragen im Grundbuch der Katastralgemeincle M., zum vereinbarten Kaufpreis von S 2,500.000,--. Dieser Rechtsvorgang wurde dem zuständigen Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien mit Begleitschreiben vom 4. Jänner 1965, eingegangen, beim Finanzamt am 7. Jänner 1965, angezeigt. Gemäß Punkt V des Kaufvertrages behielt sich die Beschwerdeführerin das Recht ... mehr lesen...