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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §307 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 199;Rechtssatz
Der die Wiederaufnahme bewilligende Bescheid und der damit zu verbindende neue Sachbescheid sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH jeder für sich einer Berufung zugänglich bzw können jeder für sich - wenn keine Anfechtung erfolgt - der Rechtskraft teilhaftig werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988150062.X01Im RIS seit
05.04.2001Zuletzt aktualisiert am
17.11.2011