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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §250 Abs1 lita;Rechtssatz
Bezieht sich eine Eingabe, in der eine Berufung erhoben und gleichzeitig angekündigt wird, nur auf einen Bescheid, laut dem Abgaben gemäß einer Betriebsprüfung verbucht wurden, und erwähnt sie den Wiederaufnahmebescheid mit keinem Wort, so kann sie jedenfalls nicht als Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid verstanden werden.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140047.X01Im RIS seit
11.07.2001