RS Vwgh 1989/5/30 89/14/0047

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Veröffentlicht am 30.05.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1 lita;
BAO §303 Abs4;
BAO §307 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Bezieht sich eine Eingabe, in der eine Berufung erhoben und gleichzeitig angekündigt wird, nur auf einen Bescheid, laut dem Abgaben gemäß einer Betriebsprüfung verbucht wurden, und erwähnt sie den Wiederaufnahmebescheid mit keinem Wort, so kann sie jedenfalls nicht als Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid verstanden werden.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140047.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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