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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §307 Abs1;Rechtssatz
In einer Berufungsentscheidung können die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Sachentscheidung nur verbunden werden, wenn tatsächlich sowohl die Wiederaufnahme des Verfahrens als auch die Sachentscheidung mit Berufung angefochten sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140014.X01Im RIS seit
24.06.1986