RS Vwgh 1989/11/20 88/14/0230

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Veröffentlicht am 20.11.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §307 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/15/0062 E 12. Dezember 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Der die Wiederaufnahme bewilligende Bescheid und der damit zu verbindende neue Sachbescheid sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH jeder für sich einer Berufung zugänglich bzw können jeder für sich - wenn keine Anfechtung erfolgt - der Rechtskraft teilhaftig werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140230.X01

Im RIS seit

20.11.1989

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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