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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §307 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/15/0062 E 12. Dezember 1988 RS 1Stammrechtssatz
Der die Wiederaufnahme bewilligende Bescheid und der damit zu verbindende neue Sachbescheid sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH jeder für sich einer Berufung zugänglich bzw können jeder für sich - wenn keine Anfechtung erfolgt - der Rechtskraft teilhaftig werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140230.X01Im RIS seit
20.11.1989Zuletzt aktualisiert am
29.05.2018