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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §307 Abs1;Rechtssatz
Die im konkreten Fall zur Nachfeststellung des Einheitswertes verfügte Wiederaufnahme eines Abgabenverfahrens kann, selbst wenn sie unzulässig gewesen wäre, in einem Rechtsmittelverfahren, in dem nur die Sachentscheidung (die Neufestsetzung des Einheitswertes) angefochten wird, nicht mehr
rückgängig gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985150356.X01Im RIS seit
14.01.2002