RS Vwgh 1987/4/13 85/15/0356

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Veröffentlicht am 13.04.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BAO §307 Abs1;
BewG 1955 §22 Abs1;

Rechtssatz

Die im konkreten Fall zur Nachfeststellung des Einheitswertes verfügte Wiederaufnahme eines Abgabenverfahrens kann, selbst wenn sie unzulässig gewesen wäre, in einem Rechtsmittelverfahren, in dem nur die Sachentscheidung (die Neufestsetzung des Einheitswertes) angefochten wird, nicht mehr

rückgängig gemacht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150356.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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