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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §307 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 66;Rechtssatz
Hat die Berufungsbehörde die Sachentscheidung über die Berufung gegen den die Wiederaufnahme des Verfahrens verfügenden Bescheid zu Unrecht verweigert und damit über die Berechtigung der Wiederaufnahme nicht entschieden, dann ist auch der von ihr in der Sache selbst gefällte neue Bescheid rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130222.X02Im RIS seit
21.09.1988